Verfassungsschutz:Die AfD muss nicht überwacht werden

Blumentopf mit Deutschlandfahne: Stillleben vom Landesparteitag der AfD im Saarland (Foto: dpa)

Die Idee, ein Geheimdienst müsse den Staat vor seinen Feinden von innen schützen, ist veraltet. Gegen Extremismus hilft das entschiedene Eintreten überzeugter Bürger.

Kommentar von Kurt Kister

In der AfD gibt es einige Funktionäre und Mandatsträger, die sich durchaus am rechtsextremen Rand bewegen. Sie sind nicht die Mehrheit in dieser Protestpartei, aber sie führen manchmal ein sehr lautes Wort.

Das geschieht zumeist so öffentlich, dass jeder, der es wissen will, es auch wissen kann. Über die AfD lässt sich viel sagen, aber nicht, dass sie konspirativ auf den Umsturz des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats hinarbeitet (versuchte sie es denn, sie würde an sich selbst grandios scheitern).

Für den Verfassungsschutz gibt es keinen Anlass, diese Partei zu beobachten. Der Inlands-Geheimdienst mag sich potenziell gewaltbereiten Umstürzlern von rechts oder links widmen, er mag sich auch Kontakten solcher Radikaler in Parteien hinein widmen. Notabene, Verfassungsschützer haben im Kampf gegen Rechtsaußen (Stichwort NSU) versagt. Allerdings ist die Demokratie hierzulande so gefestigt, dass selbst Extremisten zwar Einzelne gefährden können, nicht aber die Republik als solche.

Ohnehin ist das Verständnis, ein Geheimdienst müsse den Staat vor Feinden von innen schützen, antiquiert. Gewiss, gegen Terroristen helfen Dienste und die Polizei. Gegen Anti-Demokraten aber, gegen Fremdenfeinde, Antisemiten oder Nationalreaktionäre hilft das entschiedene Eintreten möglichst vieler überzeugter Bürger des Rechtsstaats. Zu denen können auch AfD-Sympathisanten zählen.

© SZ vom 12.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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