Verfassungsschutz:Alle Linken-Abgeordneten unter Beobachtung

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Der Verfassungsschutz hat Informationen über sämtliche 53 Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestag gesammelt. Keine andere Fraktion wird beobachtet.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat Informationen über alle 53 Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestag gesammelt.

Es ist die einzige Fraktion, die im Visier des Verfassungsschutzes steht. Dies teilte die Regierung auf Anfrage der Linksfraktion mit, wie der Bundestag berichtete. Die Linke hatte sich nach ihrer Beobachtung durch den Verfassungsschutz und weiterer Geheimdienste erkundigt.

Die Informationen über die Abgeordneten - darunter biographische Daten, Informationen über die Mitgliedschaft in extremistischen Zusammenschlüssen oder Kontakte zu extremistische Gruppen - finden sich in der Akte über die Partei. In 27 Fällen gingen die Informationen über die Angaben aus dem Amtlichen Handbuch des Bundestages hinaus.

Bei der Linken gebe es laut den Verfassungsschutzberichten seit 1994 "insgesamt in ihren Aussagen und ihrer politischen Praxis tatsächliche Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen".

Die gesammelten Informationen stammen den Angaben zufolge aus Medien und Verlautbarungen der Partei. Die Beobachtung geschehe ohne nachrichtendienstliche Mittel. Allerdings sei nicht ausgeschlossen, dass sich in der Akte "im Einzelfall mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnene Informationen befinden, die im Rahmen einer auf andere Beobachtungsobjekte abzielenden Informationsbeschaffung des BfV oder im Rahmen der Beobachtungstätigkeit der Länder angefallen sind", hieß es weiter.

Über andere Fraktionen führt der Verfassungsschutz den Angaben zufolge solche Akten nicht. Der Bundesregierung sei aber bekannt, dass mehrere ausländische Nachrichtendienste Fraktionen und Abgeordnete des Bundestags beobachteten. Der Verfassungsschutz unterrichte die Betroffenen im Einzelfall.

Im Februar hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, wonach die Beobachtung des Linke-Politikers Bodo Ramelow zwischen Oktober 1999 und dem Kölner Urteil im Dezember 2007 rechtswidrig gewesen sei. Nach einer Beschwerde des BfV liegt die Angelegenheit nun beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Ferner hatte das Kölner Gericht im April entschieden, dass das BfV zwischen 1982 und 1999 ebenfalls zu Unrecht personenbezogene Daten Ramelows erhoben hatte. In Sachakten dürfe Ramelow aber auftauchen.

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