Verfassungsgericht vehandelt über Wahlrecht:Morgen ist Bundestagswahl

Lesezeit: 3 min

Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass Karlsruhe das neue Wahlrecht kippen wird - und damit die Bundestagswahl 2013 zu Gunsten des Volkswillens beeinflusst. Schwarz-Gelb hat seine Reform durch das Parlament geboxt. Demokratische Tugenden wurden dabei k. o. geschlagen.

Heribert Prantl

Die Bundestagswahl 2013 findet in zwei Teilen statt. Die Wahl selbst ist der zweite Teil. Der erste Teil geht schon jetzt über die Bühne: An diesem Dienstag wird die Bundestagswahl vorentschieden: Vor dem Bundesverfassungsgericht wird darüber verhandelt, ob das neue Wahlrecht Recht ist.

Man muss kein Prophet sein, um zu wissen: Nein, das ist es nicht; es ist verfassungswidrig, weil es bei der Umrechnung der Stimmgewinne in Mandate das Ergebnis der Wahl grundgesetzwidrig verzerrt. Es ist reines Machtrecht, aber unreines Verfassungsrecht. Man muss, wie gesagt, kein Prophet sein, um dieses Urteil vorherzusehen. Aber man muss ein Prophet sein, um vorherzusagen, was daraus folgt. Es spricht viel dafür, dass die Richter als Nothelfer der parlamentarischen Demokratie die Fehler selbst beheben.

Es spricht viel dafür, dass die Richter die rechtlichen Regeln für die Bundestagswahl 2013 erstmals und einmalig selbst formulieren. Es spricht viel für ein solch richtergestütztes Übergangswahlrecht. Und es spricht viel dafür, dass die Richter dem Bundestag zugleich aufgeben, für alle folgenden Bundestagswahlen auf der Basis des von ihnen vorformulierten demokratischen Minimums ein neues demokratisches Maximum zu finden. Die Vor-Formulierung eines Übergangswahlrechts 2013 wäre ein Geschenk der dritten Gewalt an die erste.

Es könnte freilich sein, dass die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP, die das neue Wahlrecht vor einem halben Jahr in Kraft gesetzt haben, dieses Geschenk als aufgedrängte Bereicherung empfinden und als unvereinbar mit der Gewaltenteilung: Zur Gesetzgebung ist schließlich der Bundestag, nicht das Verfassungsgericht berufen. Im Fall des Wahlrechts geht es freilich weniger darum, den Bundestag in sein Recht zu setzen als das Volk.

Das Volk ist Ursprung der Staatsgewalt, von seinem Votum muss alle Macht ausgehen. Wenn sein Votum durch wahlrechtliche Berechnungen verbogen wird und der Gesetzgeber nicht willens ist, das zu reparieren - dann muss dies in aller Vorsicht ein Notdienst tun. Es wird dies ein heikles Unterfangen sein. Aber noch viel heikler wäre es, den Bundestag noch einmal nach verfassungswidrigem Recht wählen und diesen toxischen Bundestag dann die Kanzlerin oder den Kanzler wählen zu lassen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema