USA:Lebenslang für Teenager verfassungswidrig

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Minderjährige dürfen in den USA nicht mehr zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt werden. Für Mörder unter 18 gilt das aber nicht.

Diese Frage interessiert Juristen, hat aber große Auswirkungen: Wie ist der achte Verfassungszusatz in der amerikanischen Verfassung zu lesen? Dieser verbietet "grausame und unübliche Strafen" für Verbrecher. Doch was genau ist "grausam"? Und wer bestimmt, was unüblich ist?

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Die Obersten Richter der USA haben mehr Einfluss auf das geltende Recht als man denkt. Wer sie sind.

Das höchste Gericht der USA, der Supreme Court, hat das letzte Wort in dieser Frage - und hat nun mal wieder eine Antwort gegeben. Grausam und unüblich sei es, finden fünf der neun Richter, dass Angeklagte, die zum Zeitpunkt ihrer Tat noch keine 18 waren, zu einer lebenslänglichen Haftstrafe ohne Chance auf Begnadigung verurteilt werden.

Richter Anthony Kennedy begründete, mit einer lebenslangen Haftstrafe nehme man dem Täter jegliche Chance, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Und das wegen eines Verbrechens, das sie verübt haben, als sie in den Augen des Gesetzes noch Kinder waren. "Das erlaubt der achte Verfassungszusatz nicht", so Kennedy.

Das gilt jedoch nur für Täter, die niemanden umgebracht haben. Minderjährige Mörder dürfen weiterhin für den Rest ihres Daseins hinter Gitter gebracht werden.

Mehr als 2000 Jugendliche sitzen derzeit in den USA lebenslängliche Haftstrafen für Tötungsdelikte ab, sie sind von dem Urteil nicht betroffen. Lediglich etwas mehr als 100 Häftlinge haben nun die Chance auf eine Freilassung.

Es ist erst fünf Jahre her, dass die USA Hinrichtungen von Jugendlichen abgeschafft hat. 2005 urteilte der Supreme Court, ebenfalls mit fünf zu vier Stimmen, dass die Todesstrafe für Minderjährige nicht verfassungsgemäß sei. Dieses Urteil gilt auch für Tötungsdelikte.

Die USA sind die einzige westliche Demokratie, die die Todesstrafe weiterhin verhängt. 2008 wurden dort 37 Menschen hingerichtet.

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