Urteil gegen Wikileaks-Informant Manning:Dem Allerschlimmsten entkommen

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A supporter of US Army Private First Class Manning protests outside the main gate before the reading of the verdict in Manning's military trial at Fort Meade, Maryland

Held oder Verräter? Das historisch relevante Urteil über Bradley Manning wird noch lange Zeit auf sich warten lassen.

(Foto: REUTERS)

Nachahmer unerwünscht: Das Urteil gegen Bradley Manning zeigt, wie ernst es die Vereinigten Staaten mit ihrem Kampf gegen Whistleblower meinen. Auch Prism-Enthüller Edward Snowden erhält eine klare Botschaft. Dennoch ist das Urteil das Beste, was für Amerikas Demokratie möglich war.

Eine Analyse von Matthias Kolb

David Coombs ist erleichtert. "Wir haben die Schlacht gewonnen, aber jetzt müssen wir auch den Krieg gewinnen", sagte der Anwalt von Bradley Manning nach dem Urteil des Militärgerichts in Fort Meade. Darin hatte Richterin Denise Lind den 25-Jährigen zwar in 20 von 22 Fällen für schuldig befunden, ihn aber vom Hauptvorwurf freigesprochen: Manning habe nicht dem Feind geholfen, indem er Hunderttausende Dokumente an Wikileaks weitergab.

Die gewonnene Schlacht, von der Coombs spricht, ist die Tatsache, dass die Richterin der Anklage im Punkt der "Feindesunterstützung" nicht gefolgt ist - hierauf hätte es lebenslange Haft ohne Bewährung gegeben. Coombs' nun beginnender Krieg bezieht sich darauf, dass bereits am heutigen Mittwoch die Verhandlung über Mannings Strafmaß beginnt. Da Richterin Lind ihr Urteil ohne große Emotionen vortrug, ist es nahezu unmöglich abzuschätzen, wie hart ihre Entscheidung ausfallen wird. Die Journalistin Alexa O'Brien errechnet auf eine Höchststrafe von 136 Jahren:

Das martialische Bild von der gewonnenen Schlacht und dem bevorstehenden Krieg gilt auch im übertragenen Sinne: Auch nach dem gestrigen Urteil wird der Kampf um die Deutungshoheit über Mannings Tat und seine Motive ("Held" oder "Verräter") ebenso weiter gehen wie der Kampf der Obama-Regierung gegen all jene Angehörige von Regierung, Geheimdiensten oder des Militärs, die geheime Dokument an Medien weitergeben, um auf Missstände hinzuweisen.

Die Bürgerrechtsorganisation ACLU und "Reporter ohne Grenzen" kommen zu einem ähnlichen Fazit wie der Jurist Yochai Benkler: Das Urteil sei "extrem wichtig", weil so der "gefährlichste Angriff auf den investigativen Journalismus und die Pressefreiheit seit Jahrzehnten" verhindert worden sei, so der Harvard-Professor. Dennoch wird auch Benkler das Gefühl nicht los, dass viele potentielle Informanten nun abgeschreckt würden.

Fred Kaplan übertreibt im Online-Magazin Slate nur wenig, wenn er vermutet, dass alle Journalisten und Informanten in Washington kollektiv aufatmeten, als das Urteil bekannt wurde. Denn die "böswillige Argumentation" der Anklage bezüglich der "Feindesunterstützung" heißt in Zeiten des Internets, dass sich jeder Journalist und jedes Medium durch Veröffentlichung von regierungskritischen Berichten strafbar machen würde.

Dass sich Wikileaks-Material auf dem Computer von Osama bin Laden befand, wurde vom Militärstaatsanwalt als Beleg für Mannings "Feindesunterstützung" angeführt. Analog ließe sich laut Kaplan der New Yorker anklagen, weil das Magazin den Text des legendären Journalisten Seymour Hersh über die Folter amerikanischer Soldaten im irakischen Abu-Ghraib-Gefängnis druckte. Auch wenn Hersh Missstände aufdecken wollte, so haben die Fotos und die Enthüllung doch nachweislich al-Qaida viele wütende Kämpfer zugeführt. Auch dies ließe sich als "Feindesunterstützung" auffassen.

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