Großbritannien:Unterhaus lehnt Johnsons Neuwahl-Plan ab

  • Boris Johnson scheitert im Unterhaus mit seinem Plan, Neuwahlen am 12. Dezember abzuhalten.
  • Den Brexit-Aufschub bis 31. Januar 2020 akzeptiert er in einem Brief an EU-Ratspräsident Tusk zähneknirschend.

Das britische Unterhaus hat den Plan von Premierminister Boris Johnson abgelehnt, Neuwahlen am 12. Dezember abzuhalten. Johnson erreichte nicht die nötige Zweidrittelmehrheit von 434 Stimmen. 299 Parlamentarier stimmten für seinen Plan. Johnson kündigte an, weiter für Neuwahlen noch vor Weihnachten zu kämpfen. Er erhofft sich von Neuwahlen einen Befreiungsschlag im festgefahrenen Streit um den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union.

Nun könnte es der Premier mit einem Vorstoß versuchen, den die Liberaldemokraten und die Schottische Nationalpartei SNP ins Spiel gebracht haben. Die beiden Parteien haben Johnson angeboten, per Gesetzesänderung die erforderliche Zweidrittelmehrheit für vorgezogene Wahlen zu umgehen. Im Gegenzug könnten sie Bedingungen wie eine Senkung des Wahlalters stellen.

Johnson akzeptiert Brexit-Aufschub bis 31. Januar 2020

Zuvor hatte Johnson einer Verschiebung der Brexit-Frist bis spätestens zum 31. Januar 2020 zugestimmt. Das ging aus einem Schreiben Johnsons an EU-Ratspräsident Donald Tusk hervor, das die Regierung in London am Montagabend veröffentlichte.

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Am Morgen hatte Tusk mitgeteilt, dass die verbleibenden EU-Staaten den Antrag aus London stattgeben wollen und eine flexible Verlängerung bis spätestens Ende Januar anbieten. Der britische Premier musste den Antrag auf Verlängerung stellen, weil es ihm nicht gelungen war, sein Austrittsabkommen rechtzeitig durchs Parlament zu bringen. Auch zur Annahme der Verlängerung war Johnson gesetzlich verpflichtet.

"Ich muss meine Sichtweise klar machen, dass diese ungewollte Verzögerung der britischen EU-Mitgliedschaft unsere Demokratie und die Beziehung zwischen uns und unseren europäischen Freunden beschädigt", schrieb Johnson in dem Brief an Tusk. Er warnte die EU zudem vor einer weiteren Verschiebung.

© SZ.de/dpa/fued - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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