Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass ein ungarisches Gesetz zur Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern gegen EU-Recht verstößt. Das Gesetz richtet sich gegen Aktivisten und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischen Kriterien nicht schutzberechtigt sind.
Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen europäisches Recht und hatte Ungarn verklagt. Dadurch werde das Recht der Asylbewerber beschnitten, "mit den einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten", argumentiert die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts. Die EuGH-Richter gaben der EU-Kommission nun recht. Durch die ungarische Regelung würden die im EU-Recht garantierten Rechte derjenigen beschränkt, die Personen unterstützen, die internationalen Schutz suchen, hieß es am Dienstag.
Das umstrittene Gesetz war auch als "Stop-Soros-Gesetz" bekannt. Die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán hatte es 2018 eingeführt hatte. Die Bezeichnung "Stop Soros" bezieht sich auf den liberalen US-Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen.
Die ungarische Regierung unterstellt Soros, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen, und attackiert ihn mit antisemitischen Stereotypen. Orbán fährt einen strikten Anti-Migrations-Kurs. Grundlegende Teile seiner Asyl- und Migrationspolitik befand der EuGH bereits für rechtswidrig.