Corona:Strengere Regeln für Teststationen

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Eckpunkte des Gesundheitsministeriums sehen unter anderem niedrigere Vergütungen für Testanbieter vor - und mehr Kontrollen vor Ort

Von Henrike Roßbach, Berlin

Wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug sollen die Regeln für den Betrieb von Testzentren verschärft werden - auch die Vergütung soll deutlich sinken. Das geht aus Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen und über die der Bund nun mit den Ländern beraten will. "Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände, Kassenärztliche Vereinigungen sowie Kassenärztliche Bundesvereinigung kommen zu dem Schluss, dass angesichts dieser aktuell bekannt gewordenen Betrugsvorfälle einzelner Anbieter Handlungsbedarf besteht", heißt es in dem vierseitigen Papier.

Konkret soll etwa die "Beauftragung als Teststelle" nur noch erfolgen, "wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Testung nach Einschätzung der beauftragenden Behörde gewährleistet ist". Eine generelle Beauftragung über eine sogenannte Allgemeinverfügung der Länder wäre damit künftig nicht mehr möglich. Was als "ordnungsgemäße Durchführung" zu verstehen ist, soll in der Test-Verordnung ebenfalls "stringenter gefasst" werden. Außerdem sollen sich Teststationen, die kostenlose Bürgertests anbieten, sich an die Corona-Warn-App anschließen müssen.

Ein zentraler Punkt der geplanten Neuregelung: Testcenter sollen nur noch acht Euro je Abstrich bekommen, plus Sachkosten. Bislang liegt die Vergütung zwischen zwölf und 15 Euro. Die Sachkosten wiederum, also das, was die Teststationen je Testkit zahlen, sollen auf eine Pauschale von drei Euro festgelegt werden - bislang können bis zu sechs Euro abgerechnet werden.

Verbessert werden soll auch die Kontrolle. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuletzt stets betont, dass nur die Behörden vor Ort die Testcenter kontrollieren könnten. In den Eckpunkten heißt es nun, die "zuständigen Behörden der Länder und Kommunen" überprüften die Einhaltung der Qualitätsstandards und die "Zuverlässigkeit bei den Leistungserbringern" - und zwar sowohl bei Beauftragung einer Teststation wie auch später durch Stichproben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die für die Abrechnung zuständig sind, bekommen zudem den Auftrag, "die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen" zu prüfen.

Der Verdacht auf Betrug in den Schnellteststationen war Ende Mai durch Veröffentlichung von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR aufgekommen. Im Raum steht, dass unter anderem mehr Tests abgerechnet als durchgeführt wurden. Spahn hatte vergangene Woche dazu gesagt: "Betrug ist eine Sauerei" und strafrechtliche Konsequenzen gefordert.

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