Die "Gruppe Freital" ging generalstabsmäßig vor: Die einen kundschafteten die Angriffsziele aus, die anderen beschafften die Bomben, probierten aus, ob sie auch zündeten. In einem abgeschirmten Kommunikationskanal auf einem Messengerdienst, dem "schwarzen Chat", wurden dann die Absprachen getroffen.
Die Äußerungen dort ließen keinen Zweifel daran, um was es ging. "Dort werden ausschließlich Aktionen besprochen. Kein Gequatsche, nur Pläne. Teilnehmer sind da ausschließlich die Terroristen", schrieb einer der Anführer. Sie sprachen über "unser Terrorzellenhauptquartier" und erklärten unverblümt: "Wir sind Nazis bis zum bitteren Ende."
Die Ermittler waren den Bombenlegern schon länger auf der Spur, aber als sie die Handys auswerteten, lag die Struktur der Terrorzelle offen vor ihnen. Keine Andeutungen, nichts, was man mühsam interpretieren muss. In ihrem Chat schrieben die Mitglieder, dass man auf ein Flüchtlingsheim "perfekt ein paar Brandsätze werfen" könne. Dass man die "linken Zecken" am "nächsten Lichtmast aufknüpfen" und Ausländer umbringen sollte: "Alle töten diese elendigen Parasiten."
In anderen Bundesländern werden Angeklagte, die Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsheime verüben, mittlerweile zu hohen Strafen verurteilt. In Hannover verhängte das Landgericht gegen drei junge Leute aus Salzhemmendorf bis zu acht Jahre Haft. Sie hatten einen Molotowcocktail ins Kinderzimmer einer Flüchtlingsunterkunft geworfen. Der kleine Junge dort hatte nur überlebt, weil er in dieser Nacht aus Angst zu seiner Mutter im Nachbarzimmer ins Bett geschlüpft war. In Rostock verurteilte das Landgericht im Sommer 2016 zwei junge Männer, die einen Brandsatz gegen ein Flüchtlingsheim geschleudert hatten, zu fünf Jahren Haft - ebenfalls wegen versuchten Mordes.
Oft sahen Gerichte nur eine schwere Brandstiftung in solchen Angriffen
Bis dahin sahen Staatsanwaltschaften und Gerichte oft nur eine schwere Brandstiftung in solchen Angriffen. So wie in Porta Westfalica, wo vier junge Leute im September 2015 mit Brandsätzen eine Flüchtlingsunterkunft angegriffen hatten. Dort hatte die Staatsanwaltschaft die vier nur wegen gemeinschaftlicher versuchter schwerer Brandstiftung angeklagt.
Die Amtsrichterin am Amtsgericht Minden aber hatte nach ein paar Zeugenaussagen befunden, dass das kein Verfahren für ein Amtsgericht ist und das Verfahren an das Schwurgericht verwiesen. Dort hat gerade der neue Prozess gegen die Angeklagten begonnen. Diesmal wegen versuchten Mordes.
Die Bundesanwaltschaft wirft den acht Angeklagten aus Freital vor, sie lehnten den Rechtsstaat ab und zielten darauf ab, politisch Andersdenkende einzuschüchtern und ausländische Mitbürger zum Wegzug zu veranlassen. Sie hätten ein Klima der Angst und Repression erzeugen wollen.
Zum Teil ermittelte die sächsische Justiz schon gegen einzelne Mitglieder der "Gruppe Freital" wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, aber erst die Bundesanwaltschaft fasste die Verfahren zusammen und klagte sie als das an, was die Sachsen offenbar nicht zu sehen vermochten: als rechten Terror.