Streit um atomares Zwischenlager Brunsbüttel:"Wo soll der Müll denn hin?"

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Die Genehmigung für das atomare Zwischenlager auf dem Gelände des Atomkraftwerks in Brunsbüttel wurde aufgehoben.  (Foto: dpa)

Obwohl Richter dem atomaren Zwischenlager in Brunsbüttel die Genehmigung entzogen haben, wird der nukleare Abfall dort vorerst liegen bleiben. Das Urteil stürzt Politiker und Atomindustrie in Turbulenzen. Das Zwischenlager in Norddeutschland galt als eines der besseren.

Von Markus Balser und Marlene Weiss

Für ihren Kampf hat Anke Dreckmann so einiges auf sich genommen. Aber die Angst vor der strahlenden Abfällen in ihrer Nachbarschaft saß zu tief. Sechs Jahre kämpfte die 70-Jährige Rentnerin vor Gerichten mit ihrem Mann gegen das Zwischenlager am Atomkraftwerk Brunsbüttel. Am Mittwoch kam das Urteil, das Politik und Atomindustrie in Turbulenzen stürzt. Denn Richter entzogen dem wichtigen Atomlager in Norddeutschland wegen Sicherheitsbedenken die Genehmigung.

Doch so schnell wird sich an der Elbmündung erstmal nichts ändern. Das machte am Donnerstag Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) klar. Der bisherige Atommüll werde auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig an seinem Standort bleiben. "Wo soll der Müll denn hin, wir können ihn doch nicht auf die Straße stellen", sagte Regierungschef Albig in Kiel.

Das Gericht hatte die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel aufgehoben, weil der Schutz gegen terroristische Angriffe etwa durch gezielte Flugzeugabstürze bei der Genehmigung vor zehn Jahren nicht ausreichend geprüft worden sei. Zudem sei bei der Folgenabschätzung eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen nur ein älterer Waffentyp aus dem Jahr 1992 berücksichtigt worden.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wies Sorgen um mangelnden Schutz für die deutschen Atommüll-Zwischenlager zurück. Sie seien inzwischen ausreichend sicher gegen Abstürze von Großflugzeugen wie dem Airbus A380, sagte ein Sprecher: "Bei allen Zwischenlagern wurde der gezielte Flugzeugabsturz bereits in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt und mit überprüft." Aus Gründen der Geheimhaltung habe die Behörde die getroffenen Maßnahmen "nicht in der gewünschten Detailtiefe darlegen" können, hieß es weiter. Dieses Vorgehen war nach Angaben aus Regierungskreisen mit dem Bundesumweltministerium (BMU) abgestimmt. Nur das Bundesverwaltungsgericht hatte die Unterlagen zu sehen bekommen und die Geheimhaltung bestätigt. Beim BMU heißt es, es komme nicht infrage, die Unterlagen freizugeben.

Wäre das Urteil wirklich nur ein Kommunikationsproblem - es wäre eines mit möglicherweise weitreichenden Folgen. Denn zur Zitterpartie wird nun auch die für kommende Woche geplante Entscheidung im Bundestag über das Gesetz für eine neue Endlagersuche. Schließlich sollen dem jüngsten Kompromiss zufolge bis zu 14 der insgesamt 26 noch aus der Wiederaufarbeitung im Ausland kommenden Atommüll-Behälter nach Brunsbüttel gebracht werden. Ob dies nun weiter möglich ist, muss erst mal geklärt werden. Das BMU sieht keine Auswirkung des Urteils auf das Endlagersuchgesetz, da für diese Transportbehälter aus der Wiederaufarbeitung neue Genehmigungsverfahren nötig seien.

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In jedem Fall kann es an weiteren deutschen Zwischenlagerstandorten zu Klagen kommen. "Baugleiche Hallen stehen auch bei den Atommeilern Brokdorf, Krümmel, Grohnde, Unterweser und Lingen", sagt Wolfgang Ehmke von der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg. Doch die Erfolgsaussichten gelten als gering, da die Genehmigungen der meisten Zwischenlager anders als in Brunsbüttel rechtskräftig sind und nicht ohne Weiteres aufgehoben werden können. Nur gegen das Lager Unterweser ist noch eine weitere Klage anhängig.

Seit dem Jahr 2002 müssen die Betreiber von Atomkraftwerken den anfallenden radioaktiven Abfall direkt bei den Kraftwerken zwischenlagern. Zwölf Lagerhallen aus Stahlbeton wurden für die abgebrannten Brennelemente gebaut. Das Zwischenlager Brunsbüttel hat wie fünf weitere Zwischenlager nur einen Innenraum und 1,2 Meter dicke Wände, das Lager Neckarwestheim liegt unterirdisch, und die verbleibenden fünf Lager haben zwei Innenräume, aber nur 85 Zentimeter dicke Wände. Brunsbüttel gilt somit als eines der besseren Zwischenlager.

Der Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall äußerte sich am Donnerstag nicht zum Urteil. Aus Konzernkreisen verlautete, das Unternehmen wolle, wie auch das BfS, rechtliche Schritte gegen das Urteil prüfen. Damit könnte der Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig landen. Vattenfall könnte bei einem neuen Genehmigungsverfahren mit teuren Forderungen zur Nachrüstung des Lagers konfrontiert werden.

© SZ vom 21.06.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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