Steuern - Wiesbaden:Hessen nicht gegen Öffnungsklausel bei Grundsteuerreform

Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessens will sich in der Debatte um eine Reform der Grundsteuer nicht gegen eine Öffnungsklausel sperren. "Wenn die Öffnungsklausel ein Mittel ist, um die gegenwärtig vor allem auf Bundesebene auftretenden Differenzen aus dem bislang arg steinigen Weg der Reform der Grundsteuer zu räumen, dann bin ich nicht dagegen", sagte Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Wiesbaden.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessens will sich in der Debatte um eine Reform der Grundsteuer nicht gegen eine Öffnungsklausel sperren. "Wenn die Öffnungsklausel ein Mittel ist, um die gegenwärtig vor allem auf Bundesebene auftretenden Differenzen aus dem bislang arg steinigen Weg der Reform der Grundsteuer zu räumen, dann bin ich nicht dagegen", sagte Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Wiesbaden.

"Ich bin aber sehr dafür, dass wir möglichst großflächig gleiches Grundsteuerrecht in Deutschland schaffen, sollte eine einheitliche Lösung nicht mehrheitsfähig sein", mahnte der Finanzminister. "Ich würde daher immer versuchen, mit möglichst vielen Ländern gemeinsame Sache zu machen." Die Öffnungsklausel soll es jedem Bundesland selbst ermöglichen zu regeln, wie die Grundsteuer genau ausgestaltet wird.

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre.

Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden. Die Grundsteuer ist mit Einnahmen von rund 14,8 Milliarden Euro pro Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen.

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