Grundsteuer:Abgabequote Grundsteuererklärung: Hessen knapp 77 Prozent

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Das Wort Grundsteuer erscheint auf einem Computerbildschirm auf der Seite des Online-Steuerportals Elster. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild)

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am Dienstag abgelaufen. Auch die öffentliche Verwaltung war in der Pflicht. Während das Land Hessen pünktlich geliefert hat, brauchen einige Kommunen mehr Zeit.

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Wiesbaden/Kassel (dpa/lhe) - Fristende für die Grundsteuererklärung: Bis Dienstag sollten Immobilien- und Grundstücksbesitzer ihre Angaben beim Finanzamt abgeben. In Hessen lag die Abgabequote laut Finanzministerium bei 76,6 Prozent. Es wurden rund 2,19 Millionen Erklärungen abgegeben, wie ein Sprecher in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte.

„Die Frist ist rum, aber die Abgabe ist weiterhin möglich und nötig“, betonte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU). „Jeder und jede Grundsteuerpflichtige muss eine Erklärung abgeben.“ Er hofft, dass es auch in den kommenden Tagen und Wochen noch Erklärungen nachgereicht werden. Unmittelbar nach Ostern will die hessische Steuerverwaltung dann Erinnerungsschreiben an diejenigen verschicken, die bis dahin immer noch nicht abgegeben haben.

„Das wird die letzte Erinnerung sein“, mahnte Boddenberg. „Wer sich dann immer noch nicht bei seinem Finanzamt gemeldet hat, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt.“ Diese Schätzungen seien jedoch mit Unsicherheiten verbunden.

Neben den Bürgerinnen und Bürgern war auch die öffentliche Verwaltung in der Pflicht. Das Land Hessen gab die Erklärungen nach eigenen Angaben für alle steuerpflichtigen Grundstücke pünktlich ab. „Wir haben alles darangesetzt, diese Frist zu halten und haben es geschafft“, sagte der Finanzminister laut Mitteilung. Demnach wurden aus über 80 000 Flurstücken im Eigentum des Landes 5415 wirtschaftliche Einheiten gebildet, für die Angaben fällig wurden - darunter Wälder, Staatsdomänen, Museen, Theater, Behörden, Wohngebäude und Straßen.

Anders sieht es in einigen Kommunen im Land aus. Die Stadt Kassel etwa hinkt hinterher und beantragte eine Fristverlängerung beim Finanzamt. Bis zum Ablauf der Frist seien noch nicht für alle städtischen Liegenschaften entsprechende Erklärungen abgegeben worden, erklärte ein Sprecher. Wie viele fehlen, konnte er nicht beziffern, weil die Fachämter der Stadt die Liegenschaften dezentral verwalteten.

„Alleine in der Verwaltung des Liegenschaftsamtes liegen 1600 steuerpflichtige und 11 000 steuerbefreite Flurstücke“, erläuterte er. Der Aufwand sei also immens. „Die Fachämter hatten mit Herausforderungen und Auswirkungen der Pandemie beziehungsweise des Ukraine-Krieges bis zuletzt vordringlichere Aufgaben zu bewältigen“, begründete der Sprecher die Verzögerung.

Auch in Wiesbaden konnte die Frist nicht für alle steuerpflichtigen Grundstücke eingehalten werden. Wie die Stadt mitteilte, wurden bislang rund 300 von rund 400 Grundsteuererklärungen beim Finanzamt eingereicht. Für die noch ausstehenden Erklärungen sei ein Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt gestellt worden. Sie sollen bis zum 31. März nachgereicht werden.In Gießen hingegen wurde die Frist eingehalten. Für alle derzeit bekannten 204 Grundstücke sei die Erklärung abgegeben worden, erklärte eine Sprecherin der Stadt.

Die Stadt Frankfurt konnte keine Aussage darüber treffen, inwiefern für die Liegenschaften der Stadt die notwendigen Grundsteuererklärungen bereits abgegeben wurden. Aufgrund der dezentralen Struktur in Hessen und damit in Frankfurt seien die grundstücksverwaltenden Ämter für die Abgabe der Erklärungen zuständig, erklärte ein Sprecher. „Daher können wir hier keine pauschale Aussage für die gesamte Stadt Frankfurt am Main treffen, auch nicht darüber, ob einzelne Ämter Fristverlängerungen benötigen.“ In Frankfurt verwalten eine Reihe von Ämtern die städtischen Grundstücke. Dazu zählten insbesondere das Amt für Bau und Immobilien, aber auch das Grünflächenamt oder das Amt für Straßenbau und Erschließung, erläuterte der Sprecher. Hinzu komme, dass für rund die Hälfte der etwa 45 000 städtischen Grundstücke derzeit noch keine Grundsteuererklärung abgegeben werden müsse, da sie von der Grundsteuer befreit seien.

Ab 2025 soll die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet werden. Im Rahmen dieser Reform müssen daher bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke mit Hilfe von Eigentümerangaben neu bewertet werden. Der Bund hatte die Frist zur Einreichung der Unterlagen einmal verlängert, vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023. Dennoch fehlen bundesweit noch immer Millionen von Grundsteuererklärungen. Bayern kündigte am Dienstag an, die Frist im Alleingang um drei weitere Monate, also bis Ende April, zu verlängern.

Daran solle sich Hessen ein Beispiel nehmen, meinte der Immobilienbesitzerverband Haus & Grund Hessen. „Wir fordern den hessischen Finanzminister Michael Boddenberg auf, auch den hessischen Immobilien- und Grundstückseigentümern eine Fristverlängerung bis Ende April 2022 zu gewähren“, sagte Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt laut Mitteilung. Es sei aus Gründen der Gleichbehandlung nicht nachvollziehbar, weshalb einem Abgabeverpflichteten in Bayern mehr Zeit zur Abgabe eingeräumt werden solle als einem Eigentümer in Hessen.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wie viel die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offenbleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.

© dpa-infocom, dpa:230201-99-431671/4

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