Schwerin:Immer mehr Rentner nutzen vereinfachte Steuererklärung

Schwerin (dpa/mv) - Immer mehr Rentner müssen Steuern auf ihre Altersbezüge zahlen und immer mehr nutzen die bislang nur in MV mögliche "Steuererklärung light". Waren es 2017 nur einige hundert Rentner im sogenannten Amtsveranlagungsverfahren, lag ihre Zahl im vergangenen Jahr bereits bei gut 8000, wie das Finanzministerium am Donnerstag in Schwerin mitteilte. In diesem Jahr werde mit noch mehr Nutzern gerechnet, weil in diesem Verfahren mehr als bisher von der Steuer abgesetzt werden könne.

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Schwerin (dpa/mv) - Immer mehr Rentner müssen Steuern auf ihre Altersbezüge zahlen und immer mehr nutzen die bislang nur in MV mögliche „Steuererklärung light“. Waren es 2017 nur einige hundert Rentner im sogenannten Amtsveranlagungsverfahren, lag ihre Zahl im vergangenen Jahr bereits bei gut 8000, wie das Finanzministerium am Donnerstag in Schwerin mitteilte. In diesem Jahr werde mit noch mehr Nutzern gerechnet, weil in diesem Verfahren mehr als bisher von der Steuer abgesetzt werden könne.

Teilnehmen kann, wer nur Rente oder Pension bezieht. Demnach sind zum Beispiel Hauseigentümer, die Mieteinnahmen haben, davon ausgeschlossen. Die Rentner können beim vereinfachten Verfahren einige Ausgaben steuermindernd geltend machen, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Spenden und Handwerkerleistungen. Auch außergewöhnliche Belastungen, die etwa durch Krankheit, Behinderung oder Unwetterschäden entstanden sind, können abgesetzt werden. Die „Steuererklärung light“ für Senioren passt auf eine A4-Seite, die Erklärungen dazu sind ebenfalls nicht länger.

Das Amtsveranlagungsverfahren gibt es bislang nur im Nordosten, wo es dem Ministerium zufolge seit 2017 erprobt wird. Möglich sei dies, weil die Finanzämter jedes Jahr die für eine Steuererklärung wesentlichen Daten elektronisch übermittelt bekommen - von Rentenversicherungsträgern, Versicherungen und Krankenkassen.

„Sollten Rentnerinnen und Rentner außer Spenden, haushaltsnahen Dienstleistungen und sogenannten außergewöhnlichen Belastungen keine weiteren Ausgaben haben, die die Steuerlast mindern, kümmert sich das Finanzamt auf Wunsch der Steuerpflichtigen um den Rest“, hieß es. Wer unsicher sei, ob das Verfahren für ihn infrage kommt, könne gerne Kontakt mit seinem Finanzamt aufnehmen.

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