Steuern:Mittelstandsentlastung bei Steuern und Bürokratie

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Vom 1. Januar 2018 an sollen Betriebe damit Ausgaben etwa für Bürostühle, Computer oder Werkzeuge bis zu einem Wert von 800 Euro sofort nach der Anschaffung abschreiben können. Foto: Stefan Sauer (Foto: dpa)

Berlin (dpa) - Kleinere Unternehmen in Deutschland werden steuerlich etwas entlastet. Sie können künftig höhere Kosten für kleinere Anschaffungen sofort beim Fiskus geltend machen und müssen so auch weniger Bürokratieauflagen erfüllen.

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Berlin (dpa) - Kleinere Unternehmen in Deutschland werden steuerlich etwas entlastet. Sie können künftig höhere Kosten für kleinere Anschaffungen sofort beim Fiskus geltend machen und müssen so auch weniger Bürokratieauflagen erfüllen.

Der Bundestag billigte eine entsprechende Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro.

Vom 1. Januar 2018 an sollen Betriebe damit Ausgaben etwa für Bürostühle, Computer oder Werkzeuge bis zu einem Wert von 800 Euro sofort nach der Anschaffung abschreiben können. Bisher galten 410 Euro als Obergrenze. Damit sparen Unternehmen unmittelbar Steuern und verfügen in den ersten Jahren über zusätzliches Geld.

Normalerweise wird nach dem Erwerb von Maschinen der Kaufpreis auf mehrere Jahre verteilt steuermindernd als Betriebsausgabe abgeschrieben. In dieser Zeit müssen die Güter in einem Anlagenregister aufgeführt werden. Bei sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern aber kann dies sofort beim Finanzamt im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden - bis zu der Obergrenze.

Mit der Anhebung des Schwellenwerts entfallen für viele Güter auch die Aufzeichnungspflichten. Die sogenannten Pool-Abschreibung bleibt erhalten. Dabei können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler einen Sammelposten für diese Güter von bis zu 1000 Euro bilden, der gleichmäßig auf fünf Jahre abgeschrieben wird.

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