Hannover:Hunderttausende Steuerzahler erhalten Geld zurück

Hannover (dpa/lni) - Viele Steuerzahler in Niedersachsen könnten bald erfreuliche Nachrichten vom Finanzamt erhalten. Wer in seiner Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen durch Kosten für Krankheitsfälle oder Pflege geltend gemacht hat, könne aufgrund eines neuen Berechnungsmodells nachträglich Geld zurückbekommen, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums am Freitag. Betroffen seien die Empfänger von etwa 550 000 vorläufigen Einkommenssteuerbescheiden, die vor Juni 2017 verschickt wurden. Die Erstattung betrage pro Fall eine zwei- bis dreistellige Eurosumme. Die Betroffenen erhielten das Geld automatisch und müssten keinen weiteren Antrag stellen.

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Hannover (dpa/lni) - Viele Steuerzahler in Niedersachsen könnten bald erfreuliche Nachrichten vom Finanzamt erhalten. Wer in seiner Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen durch Kosten für Krankheitsfälle oder Pflege geltend gemacht hat, könne aufgrund eines neuen Berechnungsmodells nachträglich Geld zurückbekommen, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums am Freitag. Betroffen seien die Empfänger von etwa 550 000 vorläufigen Einkommenssteuerbescheiden, die vor Juni 2017 verschickt wurden. Die Erstattung betrage pro Fall eine zwei- bis dreistellige Eurosumme. Die Betroffenen erhielten das Geld automatisch und müssten keinen weiteren Antrag stellen.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom Januar 2017 (Aktenzeichen VI R 75/14). Darin urteilten die Bundesrichter, dass Steuerzahler die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen, die ihnen etwa durch eine von der Sozialversicherung nicht getragene Kur oder Kosten für Pflege entstanden sind, in größerem Umfang als bisher geltend machen können. Bei allen erstmalig erlassenen und geänderten Steuerbescheiden berücksichtigen die Finanzämter diese neue Regelung seit Mai vergangenen Jahres bereits.

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