Finanzen:400.000 Erinnerungsschreiben für Grundsteuererklärungen

Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Zweieinhalb Monate nach Ende der Abgabefrist fehlen in Hessen immer noch viele Grundsteuererklärungen - rund 400 000 Erinnerungsschreiben sollen weiterhelfen. Wie die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Donnerstag mitteilte, wurden bisher mehr als 2,4 Millionen und damit etwa 88 Prozent der Erklärungen abgegeben. Die Abgabefrist war vom Oktober 2022 bis zum 31. Januar 2023 verlängert worden. Persönliche Schreiben an die Eigentümer, deren Erklärungen noch fehlen, sollen ab kommender Woche verschickt werden, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU).

„Dank der konsequenten Weiterentwicklung unserer IT-Systeme können wir den Bürgerinnen und Bürgern mit dem Erinnerungsschreiben noch mehr Daten mitteilen als in den im Juni 2022 versendeten personalisierten Informationsschreiben“, teilte er weiter mit. Das erleichtere die Erklärungsabgabe. Bei fehlenden Grundsteuererklärungen kann die Steuerverwaltung die nötigen Angaben schätzen. Auch Verspätungszuschläge sind möglich.

Ab 2025 soll die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet werden. Im Rahmen dieser Reform müssen daher bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke mit Hilfe von Eigentümerangaben neu bewertet werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wie viel die einzelnen Eigentümer künftig zahlen müssen, ist noch offen - das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.

© dpa-infocom, dpa:230413-99-299273/2

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