Steuern:BFH: Zimmervermietung an Prostituierte ist kein Hotelbetrieb

München (dpa) - Betreiber von Bordellen müssen für die Vermietung von Zimmern an Prostituierte die volle Umsatzsteuer zahlen. Wie der Bundesfinanzhof in München entschied, geht es bei dieser speziellen Dienstleistung eben nicht darum, dass das Hotel dem Gast einen Raum zur Unterkunft überlässt. Also habe ein Bordellbetreiber keinen Anspruch auf ermäßigte Umsatzsteuer, die sogenannte Hotelsteuer. Geklagt hatte der Betreiber eines Eroscenters, der Doppelzimmer an Prostituierte für 110 bis 170 Euro pro Tag vermietet hatte - und dafür nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz zahlen wollte.

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München (dpa) - Betreiber von Bordellen müssen für die Vermietung von Zimmern an Prostituierte die volle Umsatzsteuer zahlen. Wie der Bundesfinanzhof in München entschied, geht es bei dieser speziellen Dienstleistung eben nicht darum, dass das Hotel dem Gast einen Raum zur Unterkunft überlässt. Also habe ein Bordellbetreiber keinen Anspruch auf ermäßigte Umsatzsteuer, die sogenannte Hotelsteuer. Geklagt hatte der Betreiber eines Eroscenters, der Doppelzimmer an Prostituierte für 110 bis 170 Euro pro Tag vermietet hatte - und dafür nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz zahlen wollte.

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