Staatshaushalt:Wirtschaftsweise wollen Schuldenbremse lockern

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Monika Schnitzer, Vorsitzende der sogenannten Wirtschaftsweisen, hält die Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form für zu starr. (Foto: Michael Kappeler/DPA)

Die Kritiker der Schuldenregel erhalten Rückendeckung von unerwarteter Seite: Der Sachverständigenrat will grünes Licht für höhere Haushaltsdefizite geben - unter bestimmten Bedingungen.

Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Die Kritiker der Schuldenbremse erhalten Unterstützung von unerwarteter Seite. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) schlug am Dienstag vor, die im Grundgesetz verankerte Regel maßvoll zu überarbeiten. "Die Schuldenbremse, wie sie jetzt ist, ist zu starr", sagte die Vorsitzende der sogenannten Wirtschaftsweisen, die Münchener Ökonomin Monika Schnitzer. "Wir wollen die Flexibilität erhöhen und Spielräume schaffen, sodass man zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben tätigen kann, ohne dabei die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen auszuhöhlen."

Die Schuldenbremse soll dafür sorgen, dass Bund und Länder künftige Generationen nicht über Gebühr mit Zins- und Tilgungszahlungen belasten. Sie schreibt vor, dass die Länder in wirtschaftlich normalen Jahren ohne neue Kredite auskommen müssen, der Bund hat einen Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. Je nach aktueller Konjunkturlage wird ein Betrag addiert oder subtrahiert. Angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftsflaute ist dieses Jahr eine Nettokreditaufnahme von gut 22 Milliarden Euro erlaubt. Von der Regel abgewichen werden darf nur in Notlagen - etwa nach einer Naturkatastrophe oder in einer Pandemie.

Die Bremse verhindert die Aufnahme dringend benötigter Kredite

Nicht wenige Kritiker halten diese Regelung für zu unflexibel. So verhindere die Schuldenbremse die Aufnahme dringend benötigter Kredite, um den klimagerechten Umbau des Landes, die Digitalisierung und die Instandhaltung der Infrastruktur entschlossen voranzubringen. Vor allem die SPD-Bundestagsfraktion dringt deshalb auf eine grundlegende Reform. Dass sie nun zumindest im Prinzip Rückendeckung vom Sachverständigenrat erhält, war angesichts früherer Stellungnahmen des Expertengremiums so nicht zu erwarten. Allerdings verändert sich auch die Besetzung des Rats immer wieder.

Der SVR schlägt unter anderem die Einführung einer Übergangsphase für die Jahre unmittelbar nach Anwendung der Notlagenklausel vor. Dabei dürfte das sogenannte strukturelle Haushaltsdefizit über dem eigentlich zulässigen Limit liegen, müsste aber stetig reduziert werden. Zudem soll der Bund die Regelgrenze anheben dürfen, wenn die Staatsschuldenquote insgesamt vergleichsweise niedrig ist. Machen die Gesamtverbindlichkeiten gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) weniger als 60 Prozent aus, soll die Neuverschuldungsgrenze statt bei 0,35 bei einem Prozent des BIP liegen dürfen. Bei Quoten zwischen 60 und 90 Prozent wären 0,5 Prozent erlaubt.

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Zur Begründung hieß es, ökonomische Krisen könnten auch in den Jahren nach der akuten Notlage noch große Auswirkungen auf die Volkswirtschaft haben. Eine sofortige Konsolidierung des Haushalts, um in diesen Jahren die Schuldenbremse wieder einzuhalten, könnte zu unnötig starken Negativimpulsen für die noch schwächelnde Wirtschaft führen, so das Expertengremium, das die Regierung berät.

Derzeit liegt die Staatsschuldenquote bei rund 64 Prozent des BIP. Die Schuldenbremse würde nach dem Reformvorschlag des Sachverständigenrats eine Nettokreditaufnahme von gut 28 statt 22 Milliarden Euro erlauben. Sinkt die Quote weiter, wären, Stand jetzt, sogar fast 50 Milliarden Euro möglich.

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