Sportpolitik:Prokop zur Athleten-Kritik: «Teile Furcht nicht»

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Düsseldorf (dpa) - Die Kontroverse um das Anti-Doping-Gesetz hält vor der ersten Lesung im Bundestag an. Einen Tag vor der parlamentarischen Beratung parierte DLV-Präsident Clemens Prokop die Kritik von Diskus-Olympiasieger Robert Harting und der früheren Hammerwurf-Weltmeisterin Betty Heidler.

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Düsseldorf (dpa) - Die Kontroverse um das Anti-Doping-Gesetz hält vor der ersten Lesung im Bundestag an. Einen Tag vor der parlamentarischen Beratung parierte DLV-Präsident Clemens Prokop die Kritik von Diskus-Olympiasieger Robert Harting und der früheren Hammerwurf-Weltmeisterin Betty Heidler.

„Ich teile die Furcht nicht, weil das Gesetz nur den vorsätzlichen Besitz von Dopingmitteln mit der Absicht der Anwendung im Sport unter Strafe stellt“, sagte der Chef des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) der Deutschen Presse-Agentur.

Die beiden Spitzensportler stört, dass allein der Besitz von Dopingmitteln strafbar sein soll und dies die Athleten angreifbar mache: Zum Beispiel aus Rache könnte jemand einem anderen eine verbotene Substanz in die Sporttasche stecken.

„Nach meiner Erfahrung wird das Gesetz von vielen Athleten begrüßt, weil es dazu dient, den Betrug im Sport noch effizienter zu bekämpfen“, sagte Prokop. „Bei manchen kritischen Stellungnahmen habe ich aber den Eindruck, dass nicht richtig verstanden wurde, dass nur die vorsätzliche Begehung durch das Gesetz unter Strafe gestellt wird.“ Die Kritik an einer „möglichen Bestrafung von vorsätzlichen Dopern“ könne er nicht nachvollziehen.

Auch die Sportausschuss-Vorsitzende des Bundestages hält die Vorbehalte von Heidler und Harting für wenig plausibel. „Diese Bedenken über die „Anschlagstheorien“, über die spekuliert wird, teile ich nicht. Nur wem Vorsatz nachgewiesen werden kann, steht im Fokus staatlicher Ermittlungen, betonte Dagmar Freitag. „Ich muss mich schon ein wenig darüber wundern, dass nicht unterschieden wird zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit.“

Auch die von den beiden Athleten angestrebte Schwächung der Sportgerichtsbarkeit hält die SPD-Politikerin und DLV-Vizepräsidentin für sehr bedenklich. „Wenn gefordert wird, die Sportgerichtsbarkeit in Deutschland zu schwächen, werden wir international ein Problem bekommen“, warnte Freitag. „Das müssen sich alle Athleten, die diese Forderung erheben, sehr gut durch den Kopf gehen lassen.“ Auch Deutschland müsse sich an die Bestimmungen des WADA-Codes halten. „Und wer Teilbereiche dessen infrage stellt, muss sich fragen, ob er bei internationalen Wettbewerben sein Startrecht noch ausüben kann.“

Einig ist sie sich mit Harting und Heidler beim Thema Kronzeugenreglung zur Aufklärung von Doping-Fällen. „Ich persönlich könnte mir beispielsweise noch eine Ergänzung durch eine sportspezifische Kronzeugenregelung vorstellen“, sagte Freitag. „Wir werden sehen, ob es dafür eine parlamentarische Mehrheit gibt.“

Unterdessen fürchtet der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der die Besitzstrafbarkeit ebenfalls ablehnt, dass eine Verabschiedung des Gesetzes ohne Änderungen Klagen von Athleten nach sich ziehen könnte. „Es wird ja im Moment so getan, als sei der Entwurf bereits ein fertiges Gesetz. Dass kann es ja nicht sein“, so DOSB-Präsident Alfons Hörmann in der „Schwäbischen Zeitung“ (Donnerstag). Aktuell gebe es in dem Gesetz noch Passagen, „die den Anti-Doping-Kampf eher schwächen würden“. Deshalb erwartet er: „Ohne Änderungen an der Gesetzesvorlage ist es nur eine Frage der Zeit, bis der eine oder andere Athlet gegen das Anti-Doping-Gesetz klagen wird.“

Nicht wirklich verstehen kann Freitag, warum mit dieser Schärfe gestritten wird. „Wir stehen am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens. Deshalb verstehe ich die Aufregung nicht“, meinte sie. Wenn es ein Vorhaben des Gesetzgebers gebe, das seit Jahrzehnten mit den Interessenvertretern des Sports diskutiert werde, dann ist es das Anti-Doping-Gesetz. „Da kann von einem mangelnden Austausch mit dem Sport also wahrlich keine Rede sein. Diese Kritik erstaunt sehr.“

Außerdem führt der Sportausschuss am 17. Juni noch eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf durch. „Die Meinungen der eingeladenen Experten werden also eine Rolle spielen“, sagte Freitag. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag wird nach der Sommerpause sein. „Da ist es realistisch, dass das Gesetz am 1. Januar 2016 in Kraft treten kann“, erklärte die Politikerin.

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