Sportpolitik:Maas zum Anti-Doping-Gesetz: «Offen für Vorschläge»

Frankfurt/Main (dpa) - Bundesjustizminister Heiko Maas schließt Modifizierungen am Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes nicht aus, an den Kernpunkten will er aber trotz Bedenken und Kritik festhalten.

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Frankfurt/Main (dpa) - Bundesjustizminister Heiko Maas schließt Modifizierungen am Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes nicht aus, an den Kernpunkten will er aber trotz Bedenken und Kritik festhalten.

„Wir sind immer offen für Vorschläge, die ein Gesetz verbessern. Aber die beiden wesentlichen Punkte, die Strafbarkeit des Selbst-Dopings und die uneingeschränkte Besitz-Strafbarkeit, zähle ich zur Substanz“, sagte der SPD-Politiker in einem Interview der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Wenn man daran rühre, betonte Maas, „würde der Kern des Gesetzes erheblich beschädigt“.

Der Entwurf des Gesetzes soll am 25. März vom Kabinett verabschiedet werden. Dass künftig dopende Athleten - und nicht nur die Hintermänner - erstmals strafrechtlich verfolgt werden können, hält der Minister für absolut richtig. Doper erschlichen sich einen Wettbewerbs- und Vermögensvorteil, die ehrlichen Sportlerinnen und Sportler seien die Leidtragenden. „Deshalb ist es längst überfällig, dass wir in Deutschland dieses Gesetz machen“, bekräftigte Maas. „Es ist auch rechtspolitisch logisch, neben den Hintermännern nun endlich auch die Doper selbst zu bestrafen.“

Er könne sich durchaus vorstellen, dass Athleten - also Vorbilder - durch die Wirkung des Gesetzes eher sauber sind. „Geldstrafen und Haft sind extrem abschreckend“, sagte der Justizminister. Athleten hätten ein Leben nach dem Sport, die meisten von ihnen wollten später „einem ganz normalen Beruf nachgehen. Das ist deutlich einfacher, wenn man nicht vorbestraft ist.“

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