Sportpolitik:Harting: Schadenersatz für zu Unrecht gesperrte Sportler

Berlin (dpa) - Diskus-Olympiasieger Robert Harting hat in der Anhörung zum Anti-Doping-Gesetz im Deutschen Bundestag Parallelen zum Fall Claudia Pechstein gezogen. An diesem Fall habe man gesehen, wie eine zu Unrecht durch die Sportgerichte gesperrte Athleten um ihr Recht kämpfen muss.

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Berlin (dpa) - Diskus-Olympiasieger Robert Harting hat in der Anhörung zum Anti-Doping-Gesetz im Deutschen Bundestag Parallelen zum Fall Claudia Pechstein gezogen. An diesem Fall habe man gesehen, wie eine zu Unrecht durch die Sportgerichte gesperrte Athleten um ihr Recht kämpfen muss.

„Claudia Pechstein ist ruiniert. Wenn ein Sportler zu Unrecht gesperrt wurde, muss künftig Schadenersatz gewährt werden“, forderte Harting vor den Abgeordneten des Sportausschusses. Der Welt- und Europameister unterstrich damit auch seine Bedenken zum vorliegenden Gesetzentwurf.

Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Pechstein war 2009 vom Eislauf-Weltverband ISU für zwei Jahre wegen unerklärlich hoher Blutwerte, aber ohne positiven Befund wegen Dopings gesperrt worden. Inzwischen haben Hämatologen eine seltene Blutanomalie als Grund für ihre Werte ausgemacht. Pechstein, die immer Doping bestritten hat, kämpft seit Jahren vor zivilen Gerichten um Schadenersatz.

Nachdem sie schon Hunderttausende Euro für Gutachten und Gerichtskosten bei sechs aufreibenden Prozessen zahlte, nahm das Oberlandesgericht München im Januar ihre Klage im Schadenersatzprozess um 4,4 Millionen Euro an. In nächster Instanz wird sich der Bundesgerichtshof nach einer Revision der ISU mit ihrem Fall beschäftigen.

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