Sportpolitik:Gefängnis für Doper: Anti-Doping-Gesetz wird vorgestellt

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung macht ernst. Nach jahrelangen Diskussionen über das Für und Wider wird nun ein Anti-Doping-Gesetz auf den Weg gebracht, das für gedopte Spitzensportler bis zu drei Jahren Haft vorsieht.

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Berlin (dpa) - Die Bundesregierung macht ernst. Nach jahrelangen Diskussionen über das Für und Wider wird nun ein Anti-Doping-Gesetz auf den Weg gebracht, das für gedopte Spitzensportler bis zu drei Jahren Haft vorsieht.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) werden am Mittwoch auf der Bundespressekonferenz in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vorstellen. Vor allem die Sportbetrüger rücken in den Fokus der Strafverfolgung: Spitzenathleten, die verbotene Mittel zum Selbstdoping nehmen oder in nur kleinen Mengen besitzen, müssen in Zukunft mit Gefängnis von bis zu drei Jahren oder empfindlichen Geldstrafen rechnen. Im Frühjahr 2015 soll das Gesetz abgesegnet werden.

"Das ist ein Riesenschritt in Sachen effektiver Doping-Bekämpfung", sagte Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und einer der vehementesten Verfechter eines deutschen Gesetzes gegen Doping, der dpa. "Das parlamentarische Verfahren steht noch aus. Ich hoffe, dass der Entwurf zum Gesetz wird."

Auch Rudolf Scharping, Präsident des Bunds Deutscher Radfahrer (BDR), begrüßte den Entwurf. Der BDR gehe davon aus, "dass damit die Grundlagen für staatliches Handeln und gerichtliche Entscheidungen verschärft werden, um vor allem die Hintermänner und kriminellen Netzwerke des Doping zu treffen. Denn gerade hier enden die Möglichkeiten des Sports, im Spitzensport ebenso wie vor allem in anderen Bereichen von Sport und Gesellschaft", erklärte der ehemalige Minister.

Oliver Bierhoff unterstützte den Entwurf ebenfalls. "Ich weiß, dass wir damit kämpfen, dass die Grenzen durch die Sportgerichtsbarkeit gesetzt sind und wir zivilrechtlich nachgehen können", sagte der Teammanager des Deutschen Fußball-Bundes. "Wenn wir das ernsthaft angehen, unterstütze ich das. Es ist kein kleines Delikt. Nur mit harten, drastischen Strafen, schafft man es, den Sport sauber zu bekommen." Bayerns Justizminister Winfried Bausback nannte die Vorlage eine "wichtige Etappe" auf dem Weg zu einem Dopingstrafrecht. "Wir müssen darauf achten, dass wir den Weg auch zu Ende gehen!"

Bisherige gesetzliche Regelungen wie das Arzneimittelgesetz sind auf die Hintermänner des Dopings ausgerichtet. Eine Strafbarkeit der dopenden Leistungssportler gibt es bisher nicht. In der Begründung zum Gesetzentwurf werden sie als "Kern des Unrechts" bezeichnet, die die Integrität des organisierten Sports gefährden. Erfasst werden vom Gesetz aber nur die rund 7000 Topathleten, die Mitglied eines Testpools des nationalen Doping-Kontrollsystems sind oder durch den Sport "erhebliche Einnahmen" erzielen. Freizeitsportler sollen von den neuen Strafvorschriften ausgenommen werden.

Einhergehend mit dem Verbot des Selbstdopings soll durch das Anti-Doping-Gesetz der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln ohne Mengenbegrenzung unter Strafe gestellt werden. Dafür ist ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren sollen Täter geahndet werden, wenn sie die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährden oder Sportler einer tödlichen Gefahr durch Doping-Mittel aussetzen.

Die staatliche Verfolgung von Doping soll die Sportgerichtsbarkeit nicht ersetzen. Im Gesetzesentwurf wird sogar explizit klargestellt, dass Schiedsvereinbarungen zwischen Verbänden und Athleten zulässig sind. Diese Klarstellung bekommt vor dem Hintergrund des aktuellen Prozesses der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Weltverband ISU vor dem Oberlandesgericht München eine besondere Bedeutung. Es äußerte deutliche Zweifel an der Wirksamkeit der Sportgerichtsbarkeit.

Das Anti-Doping-Gesetz wird auch die Stellung der Nationalen Anti-Doping-Agentur stärken. Künftig sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften der NADA personenbezogene Daten aus Strafverfahren von Amts wegen übermitteln dürfen.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sieht vor allem den Paragrafen zum Selbstdoping und die geplante Besitzstrafbarkeit skeptisch. Jahrelang hatte der deutsche Dachverband Bedenken gegen ein Anti-Doping-Gesetz, weil er eine Schwächung der Sportgerichtsbarkeit fürchtete. Beide "Sanktionsregime" würden sich nicht ausschließen, heißt es hingegen in der Begründung des Anti-Doping-Gesetzes.

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