Rechtspolitik:SPD fordert härtere Strafen für "Femizid"

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Femizide wurden auch in Deutschland lange heruntergespielt. Inzwischen sind sie ein Politikum - auf der Straße und im Parlament. (Foto: Christian-Ditsch.de via www.imago-images.de/imago images/Christian Ditsch)

Rechtspolitiker aus der SPD wollen, dass bei der Tötung von Frauen auch geschlechtsspezifische Motive berücksichtigt werden. Dann könnten Femizide als Mord aus niedrigen Beweggründen verurteilt werden.

Tödliche Gewalt gegen Frauen soll härter bestraft werden, fordern SPD-Rechtspolitiker aus Bund und Ländern. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, müsse dies künftig als Femizid anerkannt und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden, heißt es in ihrer Erklärung, die bei einem Treffen in Stuttgart kurz vor dem Weltfrauentag am 8. März verabschiedet wurde.

"Geschlechtsspezifische Motive müssen klar benannt werden und bei der Strafzumessung von Gesetzes wegen strafschärfend berücksichtigt werden", heißt es in dem Papier. Diese Taten richteten sich gegen die Selbstbestimmung von Frauen und seien geprägt von patriarchalem Besitzdenken, betonte die stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge. "Das ist frauenfeindlich, diskriminierend und verletzt den Grundsatz der Geschlechtergleichheit." Die Zahl von Gewalttaten von Männern gegenüber ihren Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen sei leider weiterhin erschreckend hoch.

An jedem dritten Tag wird eine Frau vom Partner oder Ex-Partner getötet

Nach Erhebungen des Bundeskriminalamtes kommt es deutschlandweit etwa an jedem dritten Tag zu einem solchen Tötungsdelikt - 2015 waren es etwa 135, im Jahre 2020 139 Fälle. Oft wird in solchen Fällen von einem "Beziehungsdrama" oder einer "Familientragödie" gesprochen, wenn Männer in Trennungssituationen ihre frühere Partnerin töten; Gerichte werten dies bisher häufig lediglich als Totschlag und nicht als Mord.

Die aufgewühlte emotionale Situation des Täters wird als strafmildernd betrachtet, sein patriarchales Besitzdenken, das der Frau kein Leben ohne ihn zugesteht, dagegen nicht als strafverschärfend.

Der rechtspolitische Sprecher der baden-württembergischen SPD-Landtagsfraktion, Boris Weirauch, bezeichnete Gewalt gegen Frauen in Deutschland als ein "strukturelles Problem". "Ein Femizid ist ein Femizid und darf nicht als 'Ehrenmord ' oder 'Eifersuchtsdrama ' verharmlost werden."

In einem Gesetzentwurf der Ampelregierung heißt es unter anderem, dass "geschlechtsspezifische" Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe und Ziele in die Liste der bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigenden Umstände aufgenommen werden sollen. Von Femizid als Mord ist in dem Entwurf allerdings nicht die Rede. Es handle sich um eine politische Forderung der SPD-Rechtspolitiker, sagte Weirauch.

Frauen sollen besser vor digitaler Gewalt geschützt, Frauenhäuser verlässlich finanziert werden

Auch sogenannte Gehsteigbelästigungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen wollen die Sozialdemokraten verbieten. Vor Beratungsstellen, aber auch vor Krankenhäusern oder ärztlichen Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornähmen, komme es verstärkt zu Aktionen von Abtreibungsgegnern, heißt es in dem Papier. "Dies geschieht zum Beispiel durch sogenannte Mahnwachen, durch gezielte Ansprache oder Beschimpfung der schwangeren Frauen."

Diese Gehsteigbelästigungen stigmatisierten Ratsuchende, setzten sie massivem psychischem Druck aus und behinderten den freien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen.

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Außerdem fordern die SPD-Rechtspolitiker in der Erklärung ein gerichtliches Verfahren, um anonyme Social-Media-Accounts zügig sperren zu können und Frauen besser vor digitaler Gewalt zu schützen. Gewalt gegen Frauen müsse zudem in familienrechtlichen Verfahren stärker berücksichtigt werden, etwa bei Sorge- und Umgangsverfahren. "Das elterliche Umgangsrecht darf nicht die Sicherheit eines Elternteils oder des Kindes gefährden."

Außerdem verlangen die Sozialdemokraten mehr Prävention und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern.

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