Katalonien-Prozess in Madrid:Separatistenführer zu langen Haftstrafen verurteilt

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Umstrittener Prozess: Befürworter einer Unabhängigkeit Kataloniens protestierten im Februar in Barcelona gegen die juristische Verfolgung der katalanischen Politiker. (Foto: dpa)
  • Das Oberste Gericht Spaniens verurteilt neun der zwölf angeklagten katalanischen Separatisten zu Haftstrafen bis zu 13 Jahren.
  • Sie werden wegen Aufruhrs verurteilt, nicht aber wegen des schwerwiegenderen, von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurfs der Rebellion.

Das Oberste Gericht in Madrid hat neun der zwölf angeklagten katalanischen Separatistenführer wegen "Aufruhrs" schuldig gesprochen. Sie wurden zu langjährigen Haftstrafen von bis zu 13 Jahren verurteilt. Von einer Verurteilung wegen des von der Staatsanwaltschaft eingebrachten Vorwurfs der "Rebellion", der mit Gefängnisstrafen von bis zu 25 Jahren geahndet wird, sahen die Richter ab. Zudem seien einige von ihnen der "Veruntreuung öffentlicher Gelder" schuldig, hieß es.

Der frühere Vizepräsident der Region, Oriol Junqueras, wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt, die früheren Regierungsmitglieder Raül Romeva, Jordi Turull und Dolors Bassa zu zwölf Jahren. Die frühere Parlamentspräsidentin Carme Fordacell, die früheren katalanischen Minister Joachim Forn und Josep Rull und die "beiden Jordis", die Vorsitzenden der größten separatistischen Vereinigungen, Jordi Sánchez (ANC) und Jordi Cuixart (Òmnium)​​​​, erhielten Strafen zwischen neun und elfeinhalb Jahren.

Die früheren Regierungsmitglieder Santiago Vila, Meritxell Borràs und Carles Mundó wurden nicht wegen Aufruhrs verurteilt, sondern nur wegen "Ungehorsams" zu Geldstrafen.

Bei dem Prozess ging es um die Rolle der Angeklagten beim verbotenen Unabhängigkeitsreferendum von 2017. Der frühere Regionalpräsident Carles Puigdemont war in dem Prozess nicht angeklagt, weil er sich vor seiner Festnahme ins europäische Ausland abgesetzt hatte.

Unabhängigkeitsbefürworter hatten im Vorfeld "friedlichen zivilen Ungehorsam" angekündigt, sollten die Angeklagten schuldig gesprochen werden. Die spanischen Behörden entsandten Hunderte zusätzliche Polizisten in die Region.

Der Prozess an sich war umstritten. Kritiker monierten zum einen, hier würde ein eigentlich politisches Problem juristisch gelöst. Zum anderen sahen sie die konkreten Anklagepunkte als unzutreffend an.

Nach Artikel 472 des spanischen Strafrechts machen sich jene der Rebellion schuldig, die sich "gewaltsam und öffentlich erheben", um die Unabhängigkeit eines Teils des nationalen Territoriums zu erklären. Den Gewaltvorwurf hatten nicht nur die Angeklagten selbst zurückgewiesen. Auch die Richter des Tribunal Supremo verwarfen ihn und sprachen ihre Urteile aufgrund des nicht weniger schwerwiegenden Straftatbestands des Aufruhrs. Auch dieser war zu Prozessbeginn von mehr als hundert spanischen Rechtsprofessoren als nicht zutreffend gewertet worden.

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