Berlin:Senatorin Lompscher: Kein Versäumnis bei Steuerzahlung

Berlin (dpa/bb) - Die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (Linke), ist dem Eindruck von Versäumnissen bei Steuerzahlungen entgegengetreten. "Senatorin Lompscher hat nicht vergessen, ihre Zweitwohnungssteuer zu zahlen", erklärte die Pressestelle der Senatsverwaltung am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

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Berlin (dpa/bb) - Die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (Linke), ist dem Eindruck von Versäumnissen bei Steuerzahlungen entgegengetreten. „Senatorin Lompscher hat nicht vergessen, ihre Zweitwohnungssteuer zu zahlen“, erklärte die Pressestelle der Senatsverwaltung am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Eine Steuerpflicht entstehe, wenn eine Wohnung länger als ein Jahr als Zweitwohnung genutzt wird, erläuterte eine Sprecherin. „Die Zweitwohnungssteuer wird aber erst fällig, wenn ein Steuerbescheid vom Finanzamt erlassen wurde, der die Steuerpflicht feststellt und die Höhe der Steuer festsetzt. Das ist bisher nicht erfolgt und somit besteht auch kein Steuerzahlungsversäumnis der Senatorin.“

„Bild“ und „B.Z.“ hatten zuvor berichtet, Lompscher habe am 1. August 2016 eine Zweitwohnung vorschriftsmäßig beim Bezirksamt Mitte angemeldet. Nach Ablauf der Einjahresfrist müsse sie seit 1. August 2017 dafür Steuern zahlen. Dies sei jedoch bislang nicht passiert.

In Berlin sei es Praxis, dass das Finanzamt ein Jahr nach Anmeldung einer Zweitwohnung dem Anmelder ein Formular für die Zweitwohnungssteuererklärung zusendet, erklärte Lompschers Sprecherin. „Dieses Formular hat die Senatorin nicht erhalten, sondern im Oktober selbst angefordert und dem Finanzamt unverzüglich ausgefüllt eingereicht. Die Steuererklärung wird dort zurzeit bearbeitet.“

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