Senat - Berlin:Senat verteidigt Mehrfach-Bezahlung Lütke Daldrup

Berlin (dpa/bb) - Der Chef der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg, Engelbert Lütke Daldrup, erhält aus Sicht des Senats zu Recht neben seinem Gehalt Ruhestandsbezüge als früherer Staatssekretär. Seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, als er den Vorsitz der Geschäftsführung der Gesellschaft im März 2017 übernahm, sei rechtmäßig gewesen, sagte Senatssprecherin Claudia Sünder am Dienstagabend. Sie reagierte damit auf einen Bericht des ARD-Magazins "Report Mainz".

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Berlin (dpa/bb) - Der Chef der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg, Engelbert Lütke Daldrup, erhält aus Sicht des Senats zu Recht neben seinem Gehalt Ruhestandsbezüge als früherer Staatssekretär. Seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, als er den Vorsitz der Geschäftsführung der Gesellschaft im März 2017 übernahm, sei rechtmäßig gewesen, sagte Senatssprecherin Claudia Sünder am Dienstagabend. Sie reagierte damit auf einen Bericht des ARD-Magazins "Report Mainz".

Dem Bericht zufolge bekommt Lütke Daldrup gegenwärtig ein monatliches Ruhegeld von 1321,48 Euro - zusätzlich zum Gehalt von rund 33 000 Euro für seine Tätigkeit als Chef der Flughafengesellschaft. Nach Auffassung mehrerer Staatsrechtler sei eine Versetzung von Staatssekretären in den einstweiligen Ruhestand nur rechtmäßig, wenn das Vertrauen zwischen ihnen und ihrem Dienstherrn gestört ist.

Dies sei aber im Falle Lütke Daldrups nicht der Fall, denn er gelte als enger Vertrauter des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD), heißt es in dem Beitrag. "Hier liegt meines Erachtens Rechtswidrigkeit vor", zitiert das ARD-Magazin den Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim. CDU-Generalsekretär Stefan Evers forderte eine unverzügliche Aufklärung des Sachverhalts. Müller trage persönliche Verantwortung für die damalige Maßnahme.

Grund für die Entscheidung des Senats sei ein "potenzieller Interessenkonflikt" gewesen, erläuterte Sünder. So genügten für eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand Bedenken, ob der Beamte "noch in fortdauernder Übereinstimmung mit der Regierungspolitik steht". Als GmbH-Geschäftsführer habe Lütke-Daldrup Pflichten gegenüber den Flughafen-Gesellschaftern, deren Interessen "nicht automatisch die des Landes Berlin" sein müssten. Das Land habe hier einen "weiten Bewertungsspielraum".

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