In der "Cum-Ex"-Affäre um die Hamburger Warburg-Bank hat der frühere Linken-Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angezeigt. Der Finanzpolitiker wirft ihm nach eigenen Angaben uneidliche Falschaussage in einem Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft vor.
Durch "Cum-Ex" entstand dem deutschen Staat ein Schaden von geschätzt mehr als zehn Milliarden Euro. Anleger hatten sich eine einmalig gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe von Banken mehrmals erstatten lassen. Scholz wird vorgeworfen, als Hamburger Erster Bürgermeister Einfluss auf die Steueraffäre der Warburg-Bank genommen zu haben. Er selbst hat stets jegliche Vorwürfe zurückgewiesen.
Bei De Masis Anschuldigungen geht es nun um Aussagen des Bundeskanzlers im Hamburger Ausschuss, wonach er sich nicht an Treffen mit den Gesellschaftern der Warburg-Bank, Christian Olearius und Max Warburg, in den Jahren 2016 und 2017 erinnere; weder an Abläufe noch daran, ob die Begegnungen überhaupt stattgefunden haben.
An mindestens eines dieser möglichen Treffen müsse sich Scholz jedoch erinnert haben, so De Masi. Der Kanzler habe es nämlich im Februar 2020 von seinem Sprecher Steffen Hebestreit bestätigen lassen und das auch vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss wiederholt. Dabei habe er sich auf seinen Dienstkalender berufen, obwohl das Treffen nachweislich nicht im Kalender gestanden habe. Die Bestätigung des Treffens könne daher nur auf Grundlage einer Erinnerung durch Olaf Scholz erfolgt sein, folgert De Masi. "Die behauptete Erinnerungslücke ist somit logisch nicht möglich", schreibt er auf der Plattform X, früher Twitter.
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hatte bislang keinen Anfangsverdacht gegen Scholz wegen uneidlicher Falschaussage gesehen. Es lasse sich "kein konkretes Erinnerungsvermögen des Betroffenen Scholz herleiten", hatte sie im März mitgeteilt.
Die Cum-Ex-Affäre beschäftigt die Bundespolitik seit Längerem. CDU und CSU wollten vor wenigen Monaten einen Untersuchungsausschuss im Bundestag einsetzen, scheiterten aber am Widerstand der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP. Die Unionsfraktion kündigte daraufhin an, in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Dass die Mehrheitsfraktionen die Einsetzung des Ausschusses ablehnten, war ein absolut ungewöhnlicher Vorgang. SPD, Grüne und FDP begründeten ihren Schritt damit, dass der Einsetzungsantrag der Union verfassungswidrig sei, weil in weiten Teilen Vorgänge der Hamburger Landespolitik untersucht werden sollten.