Schleswig-Holstein:Carstensen und der Anfang vom Ende

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Als Reaktion auf das Urteil, das die Zusammensetzung des Kieler Landtages als verfassungswidrig erklärte, wird Carstensen den Vorsitz der Landes-CDU abgeben - und bei der erzwungenen Neuwahl wohl nicht mehr als Spitzenkandidat antreten.

Wachwechsel an der Spitze der Nord-CDU: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen verzichtet auf den Landesvorsitz. Dies teilte der 63-Jährige am Montagabend in Kiel am Rande einer Vorstandssitzung mit. Noch vor Tagen hatte Carstensen erklärt, er wolle beim Parteitag am 18. September erneut für den Vorsitz kandidieren. "Ich trete nicht wieder an", sagte der Regierungschef jetzt.

Will nun doch nicht mehr Landesvorsitzender CDU bleiben: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen. (Foto: dpa)

Mit dem Rückzug reagiert er auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts, wonach der Landtag bis Ende September 2012 neu gewählt werden muss - zwei Jahre vor dem regulären Termin. Mit dem Verzicht auf den CDU- Vorsitz wird noch unwahrscheinlicher, dass Carstensen bei der Landtags-Neuwahl wieder als Spitzenkandidat antritt. Landesvorsitzender soll nun Fraktionschef Christian von Boetticher (39) werden. "Ich werde ihn vorschlagen", sagte Carstensen.

Carstensen will Frist ausreizen

Damit zeichnet sich nun immer mehr ab, dass von Boetticher auch Spitzenkandidat bei der Neuwahl des Landtags werden dürfte. Carstensen wollte sich zur Spitzenkandidatur nicht äußern. "Die Frage stellt sich im Moment für mich gar nicht". Die CDU will sie im Sommer 2011 entscheiden. Er glaube nicht, dass sein Verzicht auf den Landesvorsitz den "langsamen Abschied des Ministerpräsidenten" bedeute, sagte Carstensen auf eine Journalistenfrage. Vielmehr solle es ab jetzt eine Arbeitsteilung geben. Einer nehme die Vorbereitung der Wahl 2012 in Angriff; er trage die Verantwortung für die Regierung, mit der Konsolidierung des Haushalts als wichtigster Aufgabe.

Das Verfassungsgericht in Schleswig hatte das Wahlgesetz am Montag als verfassungswidrig eingestuft. Mit seiner hauchdünnen Einstimmen-Mehrheit kann Schwarz-Gelb nach dem Gerichtsurteil aber weiter regieren. Bis zum 31. Mai 2011 muss das Parlament das Wahlgesetz ändern. Die Opposition drängte am Montag auf einen zügigen Urnengang, Carstensen will die vom Gericht gesetzte Frist ausreizen. Er verstehe das Gericht so, dass im September 2012 gewählt werden soll. SPD- Fraktionschef Ralf Stegner, 2009 Carstensens Kontrahent, legte sich in der Frage einer erneuten Spitzenkandidatur von ihm nicht fest.

"Bis spätestens zum 30.09.2012 ist eine Neuwahl herbeizuführen", verkündete Gerichtspräsident Bernhard Flor am Mittag in Schleswig. Das derzeitige Gesetz sei mit der Verfassung nicht vereinbar. "Die Bestimmungen zur Größe des Landtags und der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit werden deutlich verfehlt." Die mandatsrelevanten Wahlfehler seien so schwerwiegend, dass die Legislaturperiode zu beschränken sei, heißt es in den Leitsätzen zum Urteil. Bis dahin ist das Parlament mit der bestehenden Mehrheit aber voll arbeitsfähig.

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