Prozess:Mitglieder und Helfer der Scharia-Polizei zu Geldstrafen verurteilt

Angeklagte im Prozess um die Scharia-Polizei. (Foto: dpa)
  • Sieben Teilnehmer und Helfer der Scharia-Polizei müssen Geldstrafen von bis zu 1800 Euro zahlen.
  • Vor fünf Jahren waren Islamisten unangemeldet und in Warnwesten mit dem Aufdruck "Shariah Police" nachts durch Wuppertal gezogen.
  • Ihre Aktion sei dazu geeignet gewesen, einen "suggestiv-militanten Effekt" zu erzielen, entschied das Landgericht. Es könnte aber ein Berufungsverfahren geben.

Sieben Teilnehmer und Helfer der sogenannten Scharia-Polizei sind vom Wuppertaler Landgericht schuldig gesprochen und zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Gericht verhängte am Montag Strafen zwischen 300 und 1800 Euro gegen die sieben Männer im Alter zwischen 27 und 37 Jahren.

Ihre Aktion sei dazu geeignet gewesen, einen "suggestiv-militanten Effekt" zu erzielen. Die Männer seien sich dessen auch bewusst gewesen. Sie hätten den Bezug zur Scharia-Polizei bewusst hergestellt, einer aus dem Nahen Osten bekannten militanten Gruppierung, die Gewalttaten ausübt.

Initiator Sven L. ist nicht unter den Verurteilten

Vor fünf Jahren waren Islamisten unangemeldet und in Warnwesten mit dem Aufdruck "Shariah Police" nachts durch Wuppertal gezogen. Das hatte bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt. Den Angeklagten wurde in dem Verfahren ein Verstoß gegen das Uniformverbot oder Beihilfe dazu vorgeworfen. Der Prozess war als Neuauflage vom Bundesgerichtshof angeordnet worden, der die Freisprüche der ersten Instanz aufgehoben hatte.

Das Landgericht hatte zu prüfen, ob die Aktion grundsätzlich dazu geeignet war, jemanden einzuschüchtern, und dies bejaht. Die Islamisten hatten ihren Auftritt gefilmt und ins Internet gestellt. Gegen das Urteil kann erneut Revision eingelegt werden. Einige Verteidiger kündigten dies bereits an. Der geständige Initiator der Scharia-Polizei, Ex-Islamistenführer Sven L., ist nicht unter den Verurteilten. Das Verfahren gegen ihn war eingestellt worden.

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