Russland-Ermittlungen:Trumps rechtliches Minenfeld

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Seit Wochen überlegt US-Präsident Donald Trump, was er gegen Sonderermittler Robert Mueller tun kann. (Foto: REUTERS)
  • Kann sich Donald Trump der "Russland-Affäre" entledigen? Die Entlassung von Sonderermittler Mueller oder auch Blanko-Begnadigungen gehören zumindest zu den diskutierten Möglichkeiten.
  • Solche Einmischungen könnten eine Staatskrise auslösen.

Von Johannes Kuhn

Bislang gibt es keine Beweise für eine aktive Zusammenarbeit zwischen dem Trump-Team und der russischen Regierung im US-Wahlkampf. Allerdings hat das Treffen des Präsidentensohns Donald jr. mit einer kremlnahen Anwältin neue Spekulationen ausgelöst. Nun hat Trumps Sprecherin Sarah Huckabee Sanders eingeräumt, dass der Präsident an der Erklärung seines Sohnes zu dem Treffen mitgewirkt habe: "Er hat sich eingeschaltet und Anregungen gegeben, wie es jeder Vater tun würde."

Das Weiße Haus wird die Russland-Affäre also weiterhin nicht los.

Oder lässt sich da etwas machen? Seit Wochen überlegt US-Präsident Donald Trump, was er gegen den Sonderermittler Robert Mueller tun kann, berichten US-Medien aus dem Umfeld des Weißen Hauses. Mueller ermittelt wegen möglicher Russland-Verbindungen, aber auch wegen möglicher damit zusammenhängender Delikte.

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Dazu gehört die Frage, ob Trump mit der Entlassung des damaligen FBI-Chefs James Comey die Justiz behindern wollte. Zudem kann Mueller die Herausgabe von Trumps Firmendokumenten oder auch seiner Steuererklärung verlangen - ein Schritt, den der US-Präsident offenbar verhindern möchte.

Die sich abzeichnende Konfrontation zwischen dem US-Präsidenten und dem Sonderermittler ist delikat: Sie führt in rechtliche Graubereiche, offenbart Schwachstellen in der Verfassung und könnte sogar eine Staatskrise auslösen.

Sessions, Mueller und der Domino-Rauswurf

Seitdem der US-Präsident seinen Justizminister Jeff Sessions öffentlich mobbt, geistert eine Theorie durch Washington: Trump möchte Sessions loswerden, weil ein neuer Justizminister Sonderermittler Mueller feuern könnte.

Zur Erinnerung: Sessions hatte sich aus allen Russland-Angelegenheiten zurückgezogen, nachdem zwei Treffen von ihm mit dem Kreml-Botschafter bekannt geworden waren. Dieser Rückzug hat Trump verärgert. Nach der Comey-Entlassung hatte Vize-Justizminister Rod Rosenstein Sonderermittler Mueller eingesetzt. Rosenstein ist Mueller pro forma vorgesetzt, will aber die "Integrität der Ermittlungen" wahren. Trump wiederum traut Rosenstein nicht.

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Aber dass Trump Sessions entlassen möchte, um über einen ihm gegenüber loyalen Justizminister den Sonderermittler loszuwerden, ist einzig ein Gerücht. Selbst die Aussagen über Trumps Idee, Mueller zu entlassen, stammen offiziell nur von seinem Bekannten Chris Ruddy. In seinen Tweets und Interviews hat der US-Präsident allerdings keinen daran Zweifel gelassen, dass er Muellers Ermittlungen für eine "Hexenjagd" hält.

Vor einem solchen Schritt steht allerdings ein Hindernis: Ein neuer Justizminister muss erst einmal vom US-Senat bestätigt werden. Dort hat der Ex-Senator Sessions viele republikanische Fürsprecher. Dennoch hat Trump mehrere Möglichkeiten, einen Nachfolger zu installieren:

  • Er feuert den Justizminister in den kommenden Wochen und benennt den Nachfolger, während der Senat in der Sommerpause ist. Die Demokraten könnten dies allerdings durch regelmäßige Kurzsitzungen verhindern.
  • Er benennt einen Interims-Justizminister, der bis Anfang 2019 im Amt bleiben könnte. Der Senat müsste diese Personalie nicht bestätigen, vorausgesetzt, die Person arbeitet bereits seit drei Monaten im Ministerium.
  • Er setzt ein vom Senat bestätigtes Kabinettsmitglied wie Innenminister Ryan Zinke auf den Ministerposten.
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Am Wochenende machte eine andere Variante die Runde: In einer Art Rochade erhält Sessions den Posten des Heimatschutzministers, der mit der Ernennung John Kellys zum Stabschef vakant ist. Die Nachfolge wäre dann weniger brisant, allerdings müsste der nächste Justizminister in den Senatsanhörungen auch seine Haltung zu den Ermittlungen erläutern (es sei denn, er wird ohne Senat ernannt).

Unabhängig davon, wer Mueller entlassen würde: Das Justizministerium muss gemäß Statut einen "speziellen Grund" für die Entlassung nennen. Allerdings wurde auch FBI-Chef Comey bereits mit einer vorgeschobenen Begründung gefeuert.

Derzeit sieht es also nicht so aus, als könnte Sessions zurücktreten oder Trump ihn feuern. Eine Domino-Entlassung Sessions/Mueller würde ein politisches Erdbeben und de facto eine Staatskrise auslösen. Der Versuch des US-Präsidenten, die Justiz zu behindern, wäre offensichtlich - selbst die Republikaner müssten sich positionieren, ein Amtsenthebungsverfahren wäre nicht mehr auszuschließen.

Der blinde Fleck in der Verfassung

"Jeder Bundesermittler arbeitet am Ende für den Präsidenten", erklärte jüngst der Jurist Neal Katyal. Er hat das Regelwerk für Sonderermittlungen mitgeschrieben. So kann Trump Rosenstein nicht nur anweisen, Mueller zu entlassen (dem würde sich dieser allerdings widersetzen); der US-Präsident könnte einfach per Dekret die Abschaffung der Regeln für Sonderermittlungen bestimmen und Mueller eigenhändig feuern - schließlich ist er der Chef der Exekutive.

Jeder Versuch, die Ermittlungen derart zu beeinflussen, "würde einen tiefen Fehler im Design der Verfassung offenlegen", analysierte der Harvard-Jurist Noah R. Feldman. Im Falle von Ermittlungen gegen den Präsidenten hat das US-Recht also trotz Watergate-Skandal weiterhin einen blinden Fleck. Womöglich würde der Supreme Court entscheiden müssen, ob Trump ein konstitutionelles Recht wahrnimmt oder es verletzt.

Allerdings lässt sich Muellers Arbeit auch anderweitig torpedieren. Der Justizminister hat das Recht, sich Ermittlungsschritte erklären zu lassen und zu befinden, dass sie "unangemessen" sind oder gegen die üblichen Methoden verstoßen - und Mueller dazu auffordern, sie zu unterlassen. Er könnte zum Beispiel ablehnen, dass Mueller Geschäftsberichte der Trump-Firma anfordert.

In einem Interview mit der New York Times deutete der US-Präsident jüngst an, dass die Sonderermittler Interessenkonflikte haben könnten. Medienberichten zufolge suchen seine Anwälte gerade nach Anhaltspunkten dafür.

Ein möglicher Angriffspunkt wäre eine größere Anzahl von Beamten in Muellers Team, die den Demokraten zuneigen und für sie gespendet haben. Das ist nicht verboten, doch der US-Präsident könnte solche Erkenntnisse dazu nutzen, die Ergebnisse der Ermittler bereits vor Veröffentlichung zu diskreditieren und als politisch motiviert darzustellen. In dem NYT-Interview hat er damit begonnen; im Falle von Richtern hatte der US-Präsident bereits mehrmals von dieser Strategie Gebrauch gemacht.

Begnadigung von Mitarbeitern

Vor Kurzem machten zudem Medienberichte die Runde, dass der US-Präsident sich über seine Möglichkeiten zur Begnadigung erkundigt habe: Nicht nur über die Begnadigung von Mitarbeitern, sondern auch über seine eigene. Dass dies seine Gegner aufschreckte, war erwartbar, zumal Trump sich selbst via Twitter das "komplette Begnadigungsrecht" zusicherte.

Das präsidiale Recht, Begnadigungen auszusprechen, steht in der Verfassung. Oft geht es dabei um Häftlinge mit unverhältnismäßigen Gefängnisstrafen, früher häufiger um Todeskandidaten. Auch Spione und Soldaten wurden begnadigt, einige Präsidenten nutzen ihr Recht nur in Einzelfällen, andere begnadigen Tausende.

Auch machtpolitische und persönliche Motive spielen dabei eine Rolle: George W. Bush bewahrte seinen ehemaligen Assistenten Scooter Libby vor einer Gefängnisstrafe wegen Meineids. Sein Vater hatte einige Mitarbeiter der Reagan-Regierung begnadigt, die in die Iran-Contra-Affäre verwickelt waren. Bill Clinton ließ am Ende seiner Amtszeit eine alte Haftstrafe seines Bruders aus dem Strafregister löschen.

US-Präsident Gerald Ford begnadigte gegen den Willen der Öffentlichkeit seinen Vorgänger Richard Nixon präventiv, obwohl dieser noch nicht einmal angeklagt war. Eine ähnliche Pauschal-Begnadigung könnte Trump für seine Mitarbeiter aussprechen, sollte in der "Russland-Affäre" strafrechtlich Relevantes geschehen sein. Einige Juristen sind jedoch der Meinung, dass sich der US-Präsident damit der Behinderung der Justiz schuldig machen würde, sollte Mueller zu diesem Zeitpunkt noch ermitteln.

Die Selbstbegnadigung

Über eine Selbstbegnadigung diskutierten Juristen bislang meist theoretisch - einzig Richard Nixon überlegte im Zuge der Watergate-Affäre, ob er sich selber begnadigen sollte.

Die Möglichkeit des höchsten Volksvertreters, sich selbst einen Freifahrtschein auszustellen, scheint absurd; weil der Fall in der Verfassung nicht genau geregelt ist, ist sie aber vor allem Interpretationssache. Der Oberste Gerichtshof müsste wohl über die Frage entscheiden. Andererseits hinterlässt die Selbstbegnadigung einen derart "schuldigen" Eindruck, dass Trump sie wohl nur gegen Ende seiner Amtszeit anwenden könnte, ohne mit einem Amtsenthebungsverfahren rechnen zu müssen.

Eine geschickte Variante brachte einst ebenfalls die Nixon-Regierung ins Spiel: Einen kurzzeitigen Rückzug des US-Präsidenten wegen "gesundheitlicher Einschränkungen". In diesem Falle könnte der amtsführende Vize seinen Chef begnadigen, der dann "immunisiert" zurück ins Amt kehren würde. Dieser Trick würde allerdings eine massive politische Krise auslösen.

Die Klage-Frage

Was ist, wenn Mueller etwas strafrechtlich Relevantes findet? Ob Trump während seiner Amtszeit immun gegen strafrechtliche Verfolgung wäre, ist umstritten: Das Justizministerium kommt in Gutachten aus dem Jahr 1973 und 2000 zu dem Schluss, dass ein amtierender US-Präsident Immunität genießt. Die Büros der jeweiligen Sonderermittler gegen Nixon (Watergate) und Clinton (Lewinsky-Skandal) kamen in eigenen Gutachten jedoch zu dem Schluss, dass eine Anklage möglich wäre. Diese Haltungen spiegeln die Rolle der jeweiligen Institutionen - Ministerium und Ermittlungsbehörde - wider.

Bislang kam solch ein Fall noch nie vor. Der Harvard-Professor Andrew Crespo weist darauf hin, dass es letztlich darum geht, ob Sonderermittler Mueller sich an die Einschätzung des Justizministeriums halten müsste. Durch seine Unabhängigkeit und die institutionelle Rolle eines externen Ermittlers wäre er frei, selbst zu entscheiden, so Crespos Schlussfolgerung. Ob Mueller im Falle strafrechtlich relevanter Vergehen eine Anklage für richtig hält, ist damit allerdings noch nicht gesagt.

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