Mainz:Änderung im Landesstraßengesetz kommt Kommunen entgegen

Mainz (dpa/lrs) - Die Landesregierung hat am Dienstag eine Änderung des Landesstraßengesetzes beschlossen, so dass auch kleinere Ortsteile über Kreisstraßen an das regionale Straßennetz angeschlossen sein können. Ohne die Änderung wären solche Kreisstraßen nach Angaben des Verkehrsministeriums in vielen Fällen zu Gemeindestraßen herabgestuft worden - dann hätten die Kommunen die Kosten für den Unterhalt der Straßen übernehmen müssen. Der Entwurf der Landesregierung wird nun dem Landtag zu Beratung und Verabschiedung vorgelegt.

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Mainz (dpa/lrs) - Die Landesregierung hat am Dienstag eine Änderung des Landesstraßengesetzes beschlossen, so dass auch kleinere Ortsteile über Kreisstraßen an das regionale Straßennetz angeschlossen sein können. Ohne die Änderung wären solche Kreisstraßen nach Angaben des Verkehrsministeriums in vielen Fällen zu Gemeindestraßen herabgestuft worden - dann hätten die Kommunen die Kosten für den Unterhalt der Straßen übernehmen müssen. Der Entwurf der Landesregierung wird nun dem Landtag zu Beratung und Verabschiedung vorgelegt.

Die Neuregelung entlaste viele kleine Gemeinden, die die finanziellen Folgen einer Straßenabstufung nicht hätten tragen können, erklärte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) nach dem Beschluss des Kabinetts. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig nicht nur Gemeinden, sondern auch „räumlich getrennte, im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ an eine Kreisstraße angeschlossen sein kann.

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat verlangt, dass beim Ausbau einer Kreisstraße zunächst die richtige Einstufung der Straße geprüft werden soll. Das hätte zahlreiche kleine Orte betroffen, die bei Gebietsreformen ihre kommunale Eigenständigkeit verloren haben und so zu Ortsteilen geworden sind.

Der Landtag hatte vor einem Jahr über einen Gesetzentwurf der CDU zur Lösung des Problems beraten, der sich an der Regelung in Hessen orientierte. Wissing hatte damals erklärt, dass Handlungsbedarf bestehe. In Rheinland-Pfalz gebe es mit einem besonders dichten Netz von Kreisstraßen aber andere Bedingungen als in Hessen. Erforderlich sei daher „eine maßgeschneiderte Lösung“.

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