Kiel:Schleswig-Holstein will Milliardenschulden tilgen

Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holstein wird nach den Vorstellungen der Landesregierung in den nächsten zehn Jahren ohne neue Schulden auskommen und sogar 1,1 Milliarden Euro Altschulden tilgen. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag in Kiel die Finanzplanung bis zum Jahr 2027. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hatte die Vorlage eingebracht. Es sei das erste Mal in der Geschichte des Landes, dass die Finanzplanung für die kommenden zehn Jahre ohne Neuverschuldung auskomme, betonte die Ministerin. Sie sprach von einem wichtigen Schritt "auf dem Weg aus der Schuldenfalle".

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Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holstein wird nach den Vorstellungen der Landesregierung in den nächsten zehn Jahren ohne neue Schulden auskommen und sogar 1,1 Milliarden Euro Altschulden tilgen. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag in Kiel die Finanzplanung bis zum Jahr 2027. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hatte die Vorlage eingebracht. Es sei das erste Mal in der Geschichte des Landes, dass die Finanzplanung für die kommenden zehn Jahre ohne Neuverschuldung auskomme, betonte die Ministerin. Sie sprach von einem wichtigen Schritt „auf dem Weg aus der Schuldenfalle“.

Schleswig-Holstein hat nach Angaben Heinolds derzeit rund 26,4 Milliarden Euro Schulden. Zudem habe das Land Pensionsverpflichtungen in Höhe von rund 34 Milliarden Euro. Allein bei der Landesinfrastruktur bestehe ein Investitionsstau von rund 5 Milliarden Euro. Und zudem haftet das Land für Altlasten der HSH Nordbank in Milliardenhöhe. Hamburg und Schleswig-Holstein als Eigentümer der früheren Landesbank verlieren 13 Milliarden Euro, die sie als Eigenkapital und Verlustgarantie an die Bank gegeben haben.

Heinold machte klar, dass der Schuldenabbau von 1,1 Milliarden Euro bis 2027 ein Planungsziel ist. „Mit jedem neuen Haushalt wird sich diese Zahl noch verändern, aber die Tendenz ist klar: Wir wollen das Land schrittweise von der Schuldenlast befreien“, sagte Heinold. Die reale Tilgung sei am Ende abhängig von der Höhe der tatsächlichen Steuereinnahmen, der Zinsentwicklung und insbesondere von der Entscheidung, inwiefern mögliche Haushaltsüberschüsse für Infrastruktur und Beamtenversorgung verwendet werden sollen.

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