Hannover:Weniger Freigang für Straftäter in Sicherungsverwahrung

Hannover (dpa/lni) - Straftäter in Sicherungsverwahrung sollen in Niedersachsen künftig seltener Freigang erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am Dienstag gebilligt. Derzeit haben Sicherungsverwahrte in Niedersachsen einen Anspruch auf mindestens eine Ausführung pro Monat. In den meisten anderen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen sind es dagegen nur vier Freigänge pro Jahr. In Niedersachsen soll die Regelung nach einem Vorschlag von Justizministerin Barbara Havliza (CDU) künftig angepasst werden.

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Hannover (dpa/lni) - Straftäter in Sicherungsverwahrung sollen in Niedersachsen künftig seltener Freigang erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am Dienstag gebilligt. Derzeit haben Sicherungsverwahrte in Niedersachsen einen Anspruch auf mindestens eine Ausführung pro Monat. In den meisten anderen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen sind es dagegen nur vier Freigänge pro Jahr. In Niedersachsen soll die Regelung nach einem Vorschlag von Justizministerin Barbara Havliza (CDU) künftig angepasst werden.

Die Sicherungsverwahrung ist - anders als die Haft - keine Strafe für ein Verbrechen. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber als gefährlich gelten.

Der vom Justizministerium erarbeitete Gesetzentwurf ermöglicht außerdem, dass Inhaftierte künftig bei Haftlockerungen wie Freigängen oder Urlaubstagen die Auflage erhalten können, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Ziel der Überwachung sei es, den Opferschutz zu verbessern, hieß es in einer Mitteilung der Landesregierung.

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