Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern wird doch nicht über die nordrhein-westfälische Corona-Schutzverordnung geregelt, sondern über Bundesrecht. Deshalb wurde eine entsprechende Regelung aus der NRW-Verordnung gestrichen, wie das Landesgesundheitsministerium am Mittwoch mitteilte. Doppelte Regeln sollten vermieden werden. Eine Bundesregelung sei bereits in der Abstimmung. Insgesamt sei die aktuelle Coronaschutz-Verordnung "nochmals geringfügig überarbeitet" worden. Es habe Anmerkungen von Bürgern, Verbänden und Behörden gegeben, hieß es aus dem Ministerium.
Regierung - Düsseldorf:Bundesrecht soll Verbot von Feuerwerksverkauf regeln
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