Düsseldorf (dpa/lnw) - Die nordrhein-westfälische Staatskanzlei hat im vergangenen Jahr 61 Anfragen von Ordnungsämtern oder Polizei wegen Ordnungswidrigkeiten mit Dienstwagen der Regierung erhalten. Die Staatskanzlei sollte beantworten, wer zum jeweiligen Zeitpunkt das Auto gefahren oder (falsch) geparkt hatte. In wie vielen Fällen tatsächlich ein Bußgeld fällig wurde, ist laut Regierung unklar.
Hintergrund: Die Landesregierung hat nach Angaben der Staatskanzlei einen Fuhrpark mit 85 Fahrzeugen. Wer welches Auto wann fährt, wird protokolliert. Wird ein Dienstwagen zum Beispiel geblitzt oder im Halteverbot entdeckt, wird der Fragebogen der Behörden dem jeweiligen Fahrer zugesandt - der sich selbst um den Rest kümmern und das Knöllchen gegebenenfalls bezahlen muss.
Theoretisch kann es sein, dass ein Fahrer zum Beispiel die Sondergenehmigung fürs Parken nicht hinter die Frontscheibe gelegt hat. Das Knöllchen wäre damit hinfällig. Eine Statistik darüber gibt es nach Regierungsangaben nicht. Alle Anfragen nach Halter beziehungsweise Fahrer seien „umgehend beantwortet“ worden, so eine Sprecherin.
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