Prantls Blick:Aufstieg und Fall des Paragrafen 218

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"Mein Körper = meine Entscheidung" steht auf dem Schild, mit dem eine Frau für ein Recht auf Abtreibung demonstriert. (Foto: Stefan Boness/Ipon via www.imago-images.de/imago images/IPON)

Warum das Abtreibungsrecht noch einmal gründlich reformiert werden muss - und welche Prinzipien dabei gelten müssen.

Von Heribert Prantl

Der Film hieß "Abgetrieben - ein Kriminalfall aus der Provinz". Norbert Kückelmann war Autor, Regisseur und Produzent. Er hat in diesem Film den Strafprozess gegen den Memminger Frauenarzt Horst Theissen rekonstruiert: Illegale Schwangerschaftsabbrüche in 156 Fällen warf ihm die Anklage vor, 75 Frauen wurden vor dem Landgericht vernommen; sie mussten unter anderem über Regelblutung und Geschlechtsverkehr, über Details aus ihrem Familienleben und die Zahl ihrer Liebhaber Auskunft geben - weil das Gericht wissen wollte, welche "Notlage" die Frauen zur Abtreibung gebracht habe. Im Mai 1989 erging das Urteil: Zweieinhalb Jahre Haft und drei Jahre Berufsverbot für den Angeklagten. Es wurde später, auf Rechtsmittel hin, gemildert.

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