Politik:Aufarbeitungsbeauftragte warnt vor DDR-Vergleichen

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Aufarbeitungsbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt Birgit Neumann-Becker. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Das Interesse an der Aufarbeitung der DDR-Zeit ist in Sachsen-Anhalt weiterhin groß. Mehr Leute wollen Einsicht in Stasi-Akten nehmen. Auch der Umgang mit gesundheitlichen Folgeschäden ist im Fokus.

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Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts Beauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Birgit Neumann-Becker, warnt davor, aktuelle politische Ereignisse mit der DDR zu vergleichen. Der Vergleich mit der DDR als Staatsform sei Unsinn, sagte Neumann-Becker am Dienstag bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts in Magdeburg. „Wir haben Rechtsstaatlichkeit. Jede Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts kann überprüft werden.“ Dies habe es so in der DDR nicht gegeben, sagte Neumann-Becker und verwies zudem auf Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. „Alle diese demokratischen Freiheitsrechte waren ja ganz stark eingeschränkt.“

Die Landesbeauftragte kritisierte in diesem Zusammenhang CSU-Chef Markus Söder, der Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) mit der verstorbenen Ehefrau des ehemaligen DDR-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker verglichen hatte. Lemke sei ein Musterbeispiel für den Versuch der Grünen, die Freiheit der Fleißigen durch immer neue Auflagen einzuschränken, als „grüne Margot Honecker“, hatte Bayerns Ministerpräsident beim politischen Aschermittwoch gesagt.

Dieser Vergleich sei verharmlosend und „ganz schräg“, so Neumann-Becker. Lemke habe kein Abitur machen dürfen und sei damit ein Beispiel für eine Ostbiografie. Söders Vorwurf sei deshalb abwegig. Gleichzeitig warb die Aufarbeitungsbeauftragte für einen breiten „Meinungskorridor“ und warnte vor sprachlichen Verengungen in der Gesellschaft. „Da gibt es hier im Osten so ein Gefühl dafür und auch eine Abwehr dagegen.“

Im vergangenen Jahr sind in Sachsen-Anhalt wieder mehr Anträge auf Einsicht in Stasi-Akten gestellt worden. Insgesamt waren es 3154, im Jahr zuvor waren es 2711 gewesen. In der Corona-Pandemie waren die Antragszahlen deutlich gesunken. Nun steigen sie wieder, wie Neumann-Becker sagte. Der damalige Knick sei damit zu erklären, dass man bei der Antragstellung seine Identität nachweisen müsse. Dies sei während der Kontaktbeschränkungen in der Pandemie schwieriger gewesen.

Das Ministerium für Staatssicherheit, kurz Stasi, war die Geheimpolizei und der geheime Nachrichtendienst der DDR. Es wurde faktisch nur von Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) geführt.

Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) betonte, dass die Aufarbeitung der SED-Diktatur wichtig bleibe. „Das ist alles noch lange nicht erledigt.“ Man sehe den Bedarf an der hohen Zahl der Beratungen. In Sachsen-Anhalt wurden im vergangenen Jahr rund 2700 Beratungen für Opfer von DDR-Unrecht durchgeführt. Schwerpunkte waren laut Neumann-Becker unter anderem Fragen zur Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder, zu Haft sowie zu gesundheitlichen Folgeschäden.

Betroffene von SED-Unrecht können auch in diesem Jahr in Sachsen-Anhalt einen Antrag für Hilfe aus einem Härtefallfonds stellen. Die Aufarbeitungsbeauftragte würdigte es als wichtiges politisches Zeichen, dass der Landtag die Mittel für 2024 von 50.000 auf 100.000 Euro aufgestockt hat. Der Bedarfsstau sei groß. 12 Betroffenen habe man 2023 helfen können, so Neumann-Becker. 23 Anträge wurden nicht berücksichtigt.

Die Anträge können schriftlich bei der Landesbeauftragten gestellt werden. Betroffene in wirtschaftlichen Notlagen werden einmalig mit einem Betrag von bis zu 5000 Euro unterstützt. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Linderung von Gesundheitsschäden, zur Förderung der gesellschaftlichen Integration oder zur leichteren Alltagsbewältigung und Mobilitätsverbesserung.

Neumann-Becker scheidet Anfang April aus dem Amt aus. Ihr Nachfolger wird Johannes Beleites. Er fordert unter anderem eine Beweislastumkehr bei der Entschädigung von gesundheitlichen Folgeschäden. Diese Menschen sollten nicht beweisen müssen, dass sie den Schaden in der Haft erlitten haben, sondern der Rententräger solle beweisen, dass dieser nicht mit der Haft zusammenhänge. So etwas gebe es bei der Bundeswehr schon und sollte es auch bei SED-Verfolgten geben, betonte Beleites im Februar nach seiner Wahl im Landtag. Insgesamt wurden bisher 1321 Anträge auf Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden gestellt, 254 davon wurden bewilligt.

© dpa-infocom, dpa:240319-99-389031/4

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