Leipzig:Gericht verhandelt am 25. Juli über Beschwerde der AfD

Leipzig (dpa/sn) - Der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig verhandelt am 25. Juli über die Beschwerde der AfD gegen eine Entscheidung des Landeswahlausschusses. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Dieser hatte am 5. Juli einen Großteil der AfD-Landesliste aus formalen Gründen nicht zugelassen. Laut Gericht ist mit der Beschwerde auch der Antrag verbunden, eine einstweilige Anordnung gegen die Entscheidung zu erlassen. Möglicherweise wird das Gericht an diesem Tag auch eine Entscheidung verkünden, sagte eine Sprecherin.

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Leipzig (dpa/sn) - Der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig verhandelt am 25. Juli über die Beschwerde der AfD gegen eine Entscheidung des Landeswahlausschusses. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Dieser hatte am 5. Juli einen Großteil der AfD-Landesliste aus formalen Gründen nicht zugelassen. Laut Gericht ist mit der Beschwerde auch der Antrag verbunden, eine einstweilige Anordnung gegen die Entscheidung zu erlassen. Möglicherweise wird das Gericht an diesem Tag auch eine Entscheidung verkünden, sagte eine Sprecherin.

Der Landeswahlausschuss hatte nur die ersten 18 von insgesamt 61 Plätzen der AfD-Liste bestätigt. Bei einem guten Abschneiden zur Landtagswahl könnte die AfD unter Umständen nicht alle Mandate besetzen.

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