Parteien:Grüne kritisieren Migrationspolitik als „Armutszeugnis“

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Astrid Rothe-Beinlich (Bündnis90/Die Grünen), Fraktionschefin der Grünen im Landtag in Thüringen. (Foto: Martin Schutt/dpa)

Die Thüringer Grünen verantworten seit 2014 in der Landesregierung das Migrationsministerium. Wie mit Geflüchteten im Land umgegangen wird, finden sie dennoch nicht in Ordnung.

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Weimar (dpa/th) - Die Landtagsfraktion der Grünen sieht die Thüringer Flüchtlingspolitik in den vergangenen Jahren kritisch. Dass es beispielsweise bisher nicht gelungen sei, die Situation in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl wirklich zu verbessern, sei ein „Armutszeugnis, aber für ein ganzes Land“, sagte die Vorsitzende der Grüne-Fraktion, Astrid Rothe-Beinlich, am Dienstag nach einer Klausur ihrer Fraktion in Weimar.

Es sei jedoch nicht alles in der Migrationspolitik in den vergangenen Jahren schlecht gelaufen. „Ganz und gar nicht.“ Dennoch sei die Lage vieler Migranten in Thüringen längst nicht so, wie sie aus Sicht der Grünen sein sollte. Die Grünen stellen in der rot-rot-grünen Landesregierung seit 2014 die Migrationsminister und -ministerinnen.

In Weimar verabschiedeten die Grünen einen Beschluss, in dem sie für die Etablierung einer echten Willkommenskultur gegenüber Migranten in Thüringen plädieren. Darin fordern sie auch, dass Flüchtlingen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, jederzeit ausreichend Essen haben und medizinisch sowie sozial gut betreut werden müssen.

Menschen könnten nur dann in Deutschland und Thüringen gut ankommen, wenn sich die Gesellschaft ihnen gegenüber öffne. „Fakt ist: Integration ist keine Einbahnstraße“, heißt es in dem Papier.

Zur Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, aber auch zu den Integrationsmöglichkeiten von Geflüchteten in Thüringen sagte Rothe-Beinlich: „Das kann nicht so weitergehen.“ Suhl war lange Zeit überbelegt, eine zweite Einrichtung in Hermsdorf ist in einer Halle untergebracht und erfüllt nach Einschätzung auch der Landesregierung die Voraussetzungen für einen längeren Aufenthalt von Geflüchteten nicht. Für die Unterbringung von Asylbewerbern ist seit Ende 2023 nicht mehr das Migrations-, sondern das SPD-geführte Innenministerium zuständig.

Rothe-Beinlich sprach die verteilten Zuständigkeiten bei der Unterbringung von Geflüchteten zwischen dem Migrationsministerium, dem Innenministerium und dem Landesverwaltungsamt in der Vergangenheit an. „Das war von Anfang an ein riesengroßes Problem.“ Das Landesverwaltungsamt habe sich vom Migrationsministerium „faktisch nichts sagen lassen“.

© dpa-infocom, dpa:240416-99-696690/3

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