Parteien:Gericht: Stadt muss Video mit Aussage gegen AfD löschen

Ein Mann geht in den Eingang des Fachgerichtszentrum, das den hessischen Verwaltungsgerichtshof, das Verwaltungsgericht Kassel sowie das Sozialgericht Kassel umfasst. (Foto: Swen Pförtner/dpa)

Die Stadt Gudensberg muss eine Videobotschaft der Bürgermeisterin wegen Verstoßes gegen die Neutralitätspflicht aus sozialen Medien löschen. Einen Antrag darauf hatte die AfD im Kreis gestellt.

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Kassel/Gudensberg (dpa/lhe) - Nach einem Gerichtsbeschluss muss die Stadt Gudensberg im Schwalm-Eder-Kreis ein Video mit Anti-AfD-Inhalt aus ihren Kanälen in sozialen Medien löschen. Mit einem Aufruf in dem Video habe Bürgermeisterin Sina Best (SPD) in ihrer offiziellen Funktion gegen die Pflicht zur Neutralität verstoßen, teilte das Verwaltungsgericht Kassel am Montag mit.

Laut Mitteilung geht es besonders um einen Satz von Best im Video, der Zuschauer dazu aufrufe, Menschen von einer potenziellen Wahlentscheidung für die AfD abzuhalten. Demnach habe Best darin gesagt, dass man nicht nur auf Demonstrationen gehen solle, sondern auch auf Menschen zugehen und Menschen unterstützen solle, die aus Mangel an Auswegen dazu neigen würden, die AfD zu wählen. Damit gehe laut Gericht der Versuch einher, den politischen Willensbildungsprozess und Diskurs zum Nachteil der AfD zu beeinflussen. Der Kreisverband der Partei im Schwalm-Eder-Kreis hatte den Eilantrag bei Gericht gestellt. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof möglich.

© dpa-infocom, dpa:240311-99-301867/2

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