Bremen (dpa) - Der innerlich tief zerstrittenen AfD droht in der Stadt Bremen ein Ausschluss von der Bürgerschaftswahl am 14. Mai. Die Wahlleitung der Stadt ließ bei einer Sitzung am Freitag vorläufig keine AfD-Liste zu.
Aus der Partei seien zwei konkurrierende Wahlvorschläge von verschiedenen Vorständen eingegangen, sagte Carola Janssen, Vorsitzende des Wahlbereichsausschusses Bremen. Eine Partei dürfe laut Gesetz nur eine Kandidatenliste einreichen. Es sei nicht Sache der Wahlleitung zu prüfen, welcher Vorstand legitim sei; dieser Streit müsse parteiintern geklärt werden. In Bremerhaven ließ der dortige Wahlbereichsausschuss die AfD-Liste hingegen zur Wahl zu.
Wer darf die Partei vertreten?
Beide Seiten in Bremen kündigten an, Beschwerde beim Landeswahlausschuss einzulegen. Dieser soll am kommenden Donnerstag (23. März) beraten. Die zwei Lager streiten seit Monaten darüber, wer die Partei vertreten darf. Ein Wahlvorschlag stammte von einem so genannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem so genannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.
In der Sitzung des Wahlbereichsausschusses ging der Streit weiter. Die Wahlleitung hätte den unzulässigen Vorschlag des Minich-Lagers nicht annehmen dürfen, sagte Löhmann: „Der Fehler liegt ganz klar bei der Wahlleitung.“ Janssen wies dies zurück. Beide Listen stammten von AfD-Mitgliedern im Namen der Partei. „Es bleibt dabei: Die Partei AfD hat zwei Vorschläge eingereicht.“
Für das Minich-Lager sagte der Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi, die Kandidatenliste des Notvorstands sei wegen eines Formfehlers bei der Einladung zur Aufstellungsversammlung nicht zulassungsfähig. Dann bleibe der Vorschlag des Rumpfvorstands übrig; dieser müsse zulassungsfreundlich geprüft werden. Im Ergebnis verwarf der Wahlbereichsausschuss aber beide Listen einstimmig.
Bundesvorstand stellt sich hinter Minich
Der Konflikt in Bremen spaltet auch die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand.
Carlo Clemens, Beisitzer im Bundesvorstand, nannte es unverständlich, dass die Liste des Rumpfvorstands abgelehnt worden sei. Die in Bremerhaven zugelassene AfD-Liste trage auch Minichs Unterschrift, dort werde seine Legitimität als Vorstand also nicht bezweifelt. Die Kandidatenliste des Notvorstands hingegen habe „mit unserer Partei formalrechtlich nichts zu tun“, sagte Clemens.
Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.
Die Wahlbereichsausschüsse in Bremen und Bremerhaven entschieden am Freitag für alle Parteien, welche Wahllisten zum 14. Mai zugelassen werden. Im kleinsten Bundesland sind Bremen und Bremerhaven getrennte Wahlbereiche. In beiden gilt eine Fünf-Prozent-Hürde; wer sie in einem Bereich überspringt, darf Abgeordnete in das Landesparlament entsenden.
Deshalb ist zum Beispiel die Wählergruppierung Bürger in Wut (BiW) vertreten, die in Bremerhaven stark ist. Sie peilt diesmal mindestens ein Mandat auch auf Bremer Seite an und könnte bei einem Ausschluss der AfD von Proteststimmen profitieren.
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