Philippa Strache darf nach tagelanger Unklarheit nach den Wahlen in Österreich als Abgeordnete ins Parlament einziehen. Das gab die Landeswahlbehörde nach einer Beratung am Mittwoch in Wien bekannt. Allerdings weigert sich die rechte FPÖ, sie in ihre Parlamentsfraktion aufzunehmen. Dies sei angesichts der noch ungeklärten Vorwürfe in der Spesen-Affäre nicht möglich, teilte FPÖ-Chef Norbert Hofer am Mittwoch mit.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wegen des Verdachts der Untreue gegen den Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Er soll private Rechnungen auf Kosten der Partei abgerechnet haben. In diesem Zusammenhang wurden auch Vorwürfe gegen Philippa Strache laut. Beide bestreiten ein Fehlverhalten.
Die FPÖ hatte eigentlich entschieden, der 32 Jahre alten Frau ihres ehemaligen Vorsitzenden zumindest bis zur Klärung der Vorwürfe kein Mandat zu geben. Rechtlich könne die FPÖ Strache das Mandat aber nicht entziehen, erklärte die Behörde.
Philippa Strache hatte auf Listenplatz drei der Wiener FPÖ kandidiert. Aufgrund des schlechten Wahlergebnisses der rechten Partei Ende September kamen via Landesliste aber nur zwei Abgeordnete weiter. Die Landeswahlbehörde musste nun entscheiden, ob der vor ihr gereihte Kandidat sein Direktmandat annehmen muss oder auch über die Landesliste ins Parlament einziehen kann. Die zweite Variante hätte Strache den Einzug in den Nationalrat verwehrt.
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