Österreich:Wie die FPÖ Tausende Austrotürken in Angst versetzt

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Die Türken-Liste brachte FPÖ-Vizekanzler Strache viel Kritik ein. (Foto: Joe Klamar/AFP)
  • Tausenden Austrotürken drohte wegen des Vorwurfs der illegalen Doppel-Staatsbürgerschaft der Entzug ihres österreichischen Passes.
  • Landesweit haben die Behörden ermittelt, und kräftig befeuert wurde dies von der Regierungspartei FPÖ.
  • In dieser Woche aber hat der Verfassungsgerichtshof den Passentzug gestoppt - womit sich die FPÖ nicht zufriedengeben will.

Von Peter Münch, Wien

Tausende Österreicher mit türkischen Wurzeln haben in den vergangenen Monaten in Unsicherheit und Angst gelebt. Unter dem Vorwurf der illegalen Doppel-Staatsbürgerschaft drohte ihnen der Entzug ihres österreichischen Passes. Landesweit haben die Behörden ermittelt, und kräftig befeuert wurde dies von der Regierungspartei FPÖ. In dieser Woche aber hat der Verfassungsgerichtshof den Passentzug gestoppt. Die FPÖ will sich damit jedoch nicht zufriedengeben und legt nach mit dem Vorschlag ihres Parteichefs Heinz-Christian Strache, die Verleihung neuer österreichischer Staatsbürgerschaften an Türken vorerst auszusetzen.

Ausgangspunkt dieser ziemlich komplizierten Causa ist eine Liste mit mehr als 100 000 Namen, die der FPÖ nach eigenen Angaben im Frühjahr 2017 "zugespielt" worden ist. Es soll sich dabei um eine "Wählerevidenzliste" der türkischen Behörden handeln. Von wem und aus welchen Motiven sie an die FPÖ weitergeleitet wurde, wird nicht enthüllt. Für die Freiheitlichen ist diese Liste aber der Beweis dafür, dass sogenannte Austro-Türken in großer Zahl ihr Wahlrecht in der Türkei ausüben, obwohl sie dort eigentlich gar keine Staatsbürger mehr sein dürften.

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In Österreich sind Doppelstaatsbürgerschaften grundsätzlich verboten. Wer sich einbürgern lässt, muss den Pass seines Herkunftslandes abgeben. Ausnahmen gibt es für Kinder aus binationalen Ehen sowie für Künstler, Sportler oder Wissenschaftler, an denen Österreich ein gezieltes Interesse hat. Die FPÖ kämpft überdies noch für eine weitere Ausnahmeregelung, nämlich für Südtiroler, denen ein Doppelpass im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt wurde. Ganz bestimmt aber wollen sie dies nicht für türkische Einwanderer, die seit jeher von den Rechtspopulisten verdächtigt werden, in "Parallel- und Gegengesellschaften" zu leben, wie es Parteichef Strache formuliert.

Kräftig hochgespielt wurde das Thema dann im Wahlkampf des vorigen Jahres. Da forderte Strache die Behörden auf, noch vor der Abstimmung all jene aus den österreichischen Wählerlisten zu streichen, die sich illegalerweise den Pass ihres Ursprungslandes zurückgeholt hätten. So schnell konnte das zwar nicht gehen, aber landesweit wurden die Ämter nun anhand der von der FPÖ weitergeleiteten türkischen Liste aktiv. Allein in der Hauptstadt Wien, wo die weitaus größte Zahl türkischer Einwanderer lebt, wurden 18 000 sogenannte Feststellungsverfahren eingeleitet. Die zuständige Magistratsabteilung wurde dafür um 20 Mitarbeiter aufgestockt. Abgeschlossen wurden bisher landesweit mindestens 85 Verfahren, in denen Austro-Türken ihren Pass verloren.

Nachdem Ende September der Verwaltungsgerichtshof die Verwendung der Liste als Beweismittel genehmigt hatte, wuchs die Unsicherheit bei all jenen, deren Name sich darauf fand. Der Verfassungsgerichtshof als höchste Instanz hat nun jedoch anhand der Klage eines Mannes für Klarheit gesorgt, der seit mehr als 40 Jahren in Österreich lebt und seit 1996 die Staatsbürgerschaft besitzt: Die von der FPÖ weitergegebene Liste, so urteilten die Richter, sei "kein taugliches Beweismittel". Es sei lediglich eine "Vermutung", dass es sich dabei tatsächlich um ein korrektes Wählerverzeichnis handele. Denn dieser Datensatz sei "nicht authentisch und hinsichtlich seiner Herkunft und des Zeitpunkts seiner Entstehung nicht zuordenbar". Zudem stellten die Richter fest, dass die Beweislast, keinen türkischen Pass mehr zu besitzen, nicht bei den Betroffenen liegen könne.

Als Reaktion darauf wurden in Wien nun alle 18 000 Feststellungsverfahren gestoppt. Von den 34 Personen, die dort bereits rechtskräftig ausgebürgert wurden, sollen 18 ihre Pässe zurückbekommen. Bei den anderen 16, so heißt es, sei der Passentzug nicht allein aufgrund der angeblichen Wählerliste erfolgt. Aus den Bundesländern kommen noch uneinheitliche Signale. In Oberösterreich zum Beispiel, wo ein Minister der FPÖ zuständig ist, sieht man im Spruch des Verfassungsgerichtshofs keine Auswirkungen auf bereits entschiedene Fälle.

Kanzler Sebastian Kurz hat nach dem höchstrichterlichen Urteil betont, dass seine Regierung eine "ganz klare" Linie habe: "Wir wollen, dass es keinen Missbrauch bei der Staatsbürgerschaft gibt. Doppelstaatsbürgerschaften sind nicht vorgesehen." Straches Forderung nach einem vorläufigen Stopp der Einbürgerungen wollte er sich nicht zu eigen machen. Er wies Innenminister Herbert Kickl an, nun das weitere Vorgehen in diesem verwickelten Fall zu prüfen. Kickl gehört zur FPÖ, deren Vorstoß zum Passentzug nun vom Verfassungsgerichtshof gestoppt wurde.

© SZ vom 22.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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