Kritik an Begründung des NSU-Urteils:"Wir waren Ihnen kein Wort wert"

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Gedenkveranstaltung für die NSU-Opfer. (Foto: Alessandra Schellnegger/SZ Photo)
  • Sie nennen es "kalt", "ahistorisch" und eine "Missachtung der Opfer des NSU". Das schriftliche Urteil des Oberlandesgerichts München hat bei den Familien der Opfer Erbitterung und Enttäuschung ausgelöst.
  • 19 ihrer Anwälte beklagen vor allem, das Gericht habe die Nebenkläger, ihr Leiden und ihren Verlust durch die Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds, kurz NSU, mit keinem einzigen Wort erwähnt.
  • Auch die Rolle des Verfassungsschutzes sei nicht zur Sprache gekommen. Und die Rechtsradikalen, die den NSU unterstützten, könnten sich entspannt zurücklehnen.

Von Annette Ramelsberger

Es ist für die Opfer wie ein Déjà vu. Bereits beim mündlichen Urteilsspruch am 11. Juli 2018 hatten die Familien der zehn Ermordeten Stunde um Stunde darauf gewartet, dass das Gericht sich zumindest mit einem Satz an sie wendet. Vier Stunden lang hatte Richter Manfred Götzl das Urteil verkündet, doch für die Familien, die fünf Jahre lang auf Gerechtigkeit gehofft hatten, auf eine Anerkennung ihres Leidens, hatte er keinen Satz übrig. Die Opfer warteten vergebens.

Dafür ermahnte Richter Götzl streng den Vater des in Kassel ermordeten Halit Yozgat, der in seinem Schmerz aufgesprungen war und laut das muslimische Glaubensbekenntnis rief. Der Vater wurde sofort von Polizisten umstellt. In diesem Moment musste die Witwe des in Dortmund getöteten Mehmet Kubaşık den Gerichtssaal verlassen. Sie konnte es nicht mehr ertragen.

"Dieser Tag hat sich bei mir eingebrannt"

"Dieser Tag hat sich bei mir eingebrannt", sagt Elif Kubaşık jetzt in einer Erklärung, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. "Ich konnte es nicht vergessen, mit welcher Unbarmherzigkeit Sie versucht haben Ismail Yozgat, der seinen Sohn verloren hat, während des Urteils zum Schweigen zu bringen", wendet sie sich an das Gericht. "Dabei klagte er nur aus Schmerz. Ich habe nicht verstanden, warum wir Ihnen kein Wort wert waren, warum Sie nicht mehr als die Anzahl der Schüsse erwähnten, mit denen Mehmet ermordet worden ist. (..) Es ist, als ob Mehmet nur eine Nummer für Sie gewesen ist."

Elif Kubaşık, Ehefrau des vom NSU ermordeten Mehmet Kubasik, 2018 im Oberlandesgericht in München. (Foto: dpa)

Viele Angehörige waren nach dem Urteil wie gelähmt, denn sie mussten auch noch mitanhören, wie die Neonazis auf der Besuchertribüne feierten, dass der Angeklagte André E., ein überzeugter Neonazi, weitgehend freigesprochen und auf freien Fuß gesetzt wurde. Sie hatten gehofft, dass sich nun im schriftlichen Urteil ein Satz zu ihnen findet. Doch sie fanden keinen. Kein Satz zu den Familien - auf 3025 Seiten.

Elif Kubaşık kann nicht verstehen, warum keine ihrer Fragen in dem Urteil aufgegriffen wurde. "Das Urteil ist sehr lang. Aber warum haben Sie dann nicht wenigstens aufgeschrieben, was diese Morde mit uns und unseren Familien angerichtet haben? Warum haben Sie nicht das aufgeschrieben, was herausgekommen ist über die vielen Helfer dieser Gruppe, was herausgekommen ist darüber, wer alles über diese drei Leute Bescheid wusste, wie nah der Staat ihnen war?"

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Ungewöhnlich scharfer Angriff auf das Gericht

Anwälte einer ganzen Reihe von Opferfamilien greifen das Gericht nun in ungewöhnlich scharfer Weise an. Der Rechtsstaat habe die Opfer des NSU-Terrors im Stich gelassen, schreiben die 19 Anwälte aus Berlin, Kiel, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Hamburg. Das Gericht stehe den Betroffenen "mit hässlicher Gleichgültigkeit" und "extremer Kälte" gegenüber.

Das schriftliche Urteil sei ein "Mahnmal des Versagens des Rechtsstaats, der die Angehörigen der NSU-Mordopfer über Jahre erst kriminalisierte und nun endgültig im Stich gelassen hat." Der Senat unter Vorsitz von Götzl sei seiner Aufgabe der Wahrheitsfindung und der Wiederherstellung des Rechtsfriedens nicht gewachsen gewesen. "Das Urteil hat die Ergebnisse der fünfjährigen Beweisaufnahme bis zur Unkenntlichkeit verkürzt oder dreist verschwiegen."

Vor allem die Beschreibung der Mordopfer im Urteil ist für die Anwälte so, als hätten die Richter durch die Augen der Täter gesehen. Sie nennen dafür Beispiele, etwa, wie Mehmet Kubaşık bezeichnet wird: "Aufgrund der durch sein Aussehen naheliegenden südländischen Abstammung gehörte Mehmet Kubaşık zu der von den drei Personen ausländerfeindlich-rassistisch definierten Opfergruppe". Gemeint ist damit, dass der NSU ausländisch aussehende Menschen als Opfer ansah, die er töten und aus Deutschland vertreiben wollte.

Vom NSU ermordet (oben, v.l): Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç und die Polizistin Michele Kiesewetter, (unten, v.l) Mehmet Turgut, Ismail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat. (Foto: dpa)

Alle Mordopfer seien so beschrieben wie Kubaşık, kritisieren die Anwälte. "Bei keinem der ermordeten Männer erwähnt das Gericht, dass sie Familienväter waren, die Ehefrauen, Kinder, Eltern und Geschwister hinterließen. Das Urteil hätte den Mordopfern des NSU ein Gesicht geben können, die Lücke beschreiben können, die ihre Ermordung gerissen hat", heißt es in der Erklärung. "Aber kein einziges der Worte, die die Hinterbliebenen unter großer persönlicher Anstrengung in der Hauptverhandlung im Angesicht der Angeklagten geäußert haben", sei in die mehr als 3000 Seiten Urteil aufgenommen worden.

Rechtsradikale Szene über Jahre mit Steuergeldern gefördert

Außerdem fehle jeder Hinweis auf die Rolle des Verfassungsschutzes, die Rolle der Nachrichtendienste und Polizeibehörden werde "totgeschwiegen". Der Thüringer Verfassungsschutz hatte die rechtsradikale Szene in Thüringen, aus der der NSU erwuchs, über Jahre hinweg mit Steuergeldern gefördert. Ein V-Mann im Umfeld des NSU erhielt allein 200 000 D-Mark. Ein Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes in Köln hatte nach Auffliegen des NSU Akten zu Erkenntnissen über die Rechtsradikalen in Thüringen geschreddert.

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Doch im gesamten Urteil findet sich weder das Wort "Bundesamt für Verfassungsschutz" noch "Thüringisches Landesamt für Verfassungsschutz". Auch der über sechs Tage vernommene Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas Temme aus Kassel, der zum Zeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat am Tatort in dem kleinen Internet-Café war, wird nicht erwähnt. "Die Sicherheitsbehörden hätten sich selbst die Urteilsgründe nicht besser schreiben können", erklären die Anwälte.

Selbst die Neonaziszene könne sich nun entspannt zurücklehnen. "Die Urteilsgründe verschweigen die Realität des NSU mit seinem großen Helfernetzwerk", schreiben die Anwälte und kritisieren, so werde die Neonazi-Szene, ohne die der NSU nicht existieren hätte können, geschont. Das Unterstützernetzwerk "Blood & Honour" werde mit keinem Wort erwähnt. Blood & Honour hatte Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beim Untertauchen geholfen, für sie Unterkünfte besorgt und Geld gesammelt hat.

Eine Strafverfolgung der mutmaßlichen Helfer werde es nach diesem Urteil des Oberlandesgerichts München kaum geben, befürchten die Anwälte. Und vollends unverständlich sei der weitgehende Freispruch von André E., den das Gericht Monate vor dem Urteil noch selbst in Haft genommen und für dringend verdächtig der Beihilfe zum Mord gehalten hatte.

Elif Kubaşık schreibt in ihrer Erklärung: "Ich hatte so viele Fragen: Wie konnte eine bewaffnete Gruppe über Jahre hinweg faschistische Morde und Anschläge in Deutschland begehen? Warum wurden sie nicht gestoppt? Was wusste der Staat davon?" Das Urteil im NSU-Prozess habe sie nicht beantwortet.

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