Nach dem NSU-Prozess:Ein 3025 Seiten tiefer Abgrund

Lesezeit: 6 Min.

Eine Mordserie sollte die Bevölkerung verunsichern und den deutschen Staat als schwach vorführen: Plakate mit den Opfern des NSU bei der Einweihung des Denkmals für Halit Yozgat, der in seinem Internetcafé in Kassel erschossen wurde. (Foto: Regina Schmeken)

Sieben Jahre nach Prozessbeginn liegt die Urteilsbegründung vor. Sie zeigt, dass das Gericht Beate Zschäpe in etlichen Punkten nicht glaubt. Es ist das Dokument einer beispiellosen Mordserie.

Von Annette Ramelsberger, München

Ganz am Schluss, nach fünf Jahren, zwei Monaten und sechs Tagen, hatte Beate Zschäpe ein einziges Mal länger gesprochen. Sie las vom Blatt ab, dass sie mit der rechten Szene abgeschlossen habe. Dann appellierte sie an das Gericht: "Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe." Es waren ihre letzten Worte, nach 438 Tagen eines Jahrhundertprozesses gegen den Nationalsozialistischen Untergrund, kurz NSU. Zschäpes Worte haben das Gericht offensichtlich völlig unbeeindruckt gelassen.

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat Zschäpe am 11. Juli 2018 zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Nun kann man nachlesen, wie das Gericht seine Entscheidung begründet. Es glaubt Beate Zschäpe in wesentlichen Punkten nicht: nicht, dass sie nur aus Liebe zu ihren Gefährten mit in den Untergrund ging, nicht, dass sie immer nur im Nachhinein von den zehn Morden des NSU erfahren hat, nicht, dass sie die Morde gar nicht wollte. Noch nicht einmal, dass sie bei ihrer alten Nachbarin geklingelt hat, kurz bevor sie den Unterschlupf des NSU in Zwickau in die Luft jagte.

NSU-Prozess
:Warum Neonazi E. freikam

E. war 13 Jahre lang Vertrauter von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Dennoch wurde er im NSU-Prozess freigesprochen. Nun haben die Richter ihr erstaunliches Urteil begründet.

Von Annette Ramelsberger

Dass sie die alte Frau nicht habe töten wollen, das war Zschäpe sehr wichtig gewesen. Das Gericht schreibt nun: Zschäpe habe auch versucht, die alte Nachbarin zu töten, ihr Tod sei ihr egal gewesen. Und Zschäpe sei eine Mörderin - genauso wie ihre Männer. Obwohl sie nie an den Tatorten der zehn Morde, 15 Raubüberfälle und drei Sprengstoffanschläge dabei war. Das Gericht schreibt sogar: Gerade deswegen war sie schuldig. Aber von vorn.

Fast zwei Jahre hat das Oberlandesgericht (OLG) München dafür gebraucht, die schriftliche Begründung für sein Urteil zu liefern. Und die ist, wie alles in diesem Mammutverfahren, übergroß: 3025 Seiten, das sind vier Aktenordner. Das Urteil geht an die fünf Angeklagten mit ihren 14 Verteidigern, an die mehr als 90 Nebenkläger und die Bundesanwaltschaft. Auch der Süddeutschen Zeitung liegt das Urteil vor.

Erst nun, da diese Begründung vorliegt, können die Verteidiger der Angeklagten und die Bundesanwaltschaft ihre Revision begründen. Erst danach geht das Urteil zum Bundesgerichtshof. Einer der Angeklagten wollte nicht mehr so lange warten: Carsten S. hat die Revision zurückgenommen und seine Haft schon Anfang 2019 angetreten. Er dürfte in diesen Tagen freikommen.

Das Gericht will Carsten S. jeden Monat an seine Schuld erinnern

Doch das heißt nicht, dass er seine NSU-Vergangenheit nun los ist. Das Gericht hat ihm genauso wie den anderen Angeklagten die Kosten für das rund 60 Millionen teure Verfahren auferlegt - der Senat hätte, da Carsten S. zur Tatzeit noch Heranwachsender war, davon absehen können. Das sieht das Jugendgerichtsgesetz vor. Aber das Gericht will den Mann, der damals die Tatwaffe für neun Morde an den NSU überbrachte, jeden Monat an seine Schuld erinnern. Es bestehe die "erzieherische Notwendigkeit, dem Verurteilten durch regelmäßige Zahlungsverpflichtungen nachhaltig vor Augen zu führen, dass er für die Folgen seines Tuns einzustehen hat", schreibt das Gericht. Er könne ja Privatinsolvenz anmelden, raten die Richter.

Ohnehin ist auffällig, wie hart das Gericht diesen Angeklagten anpackt. Obwohl er zur Aufklärung beigetragen hat, obwohl er sich glaubhaft von der rechten Szene gelöst hat, obwohl selbst die Familien der Opfer um Milde für ihn gebeten hatten. Doch das Gericht glaubt ihm nicht, dass er damals, als er im Auftrag des Rechtsradikalen Ralf Wohlleben die Mordwaffe an den NSU überbracht hatte, nicht damit gerechnet hat, dass Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt damit ausländerfeindliche Morde begehen wollten.

Er habe nur die äußeren Umstände zugegeben, aber nicht den subjektiven Sachverhalt. "Vor diesem Hintergrund kann von einer Unrechtseinsicht nicht die Rede sein, weil sich der Angeklagte lediglich 'moralisch verantwortlich' fühlt", schreibt das Gericht. Es hat Carsten S. zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt, wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen.

Aber nun zur Hauptangeklagten, zu Beate Zschäpe: Sie sitzt seit einem Jahr in der Frauenhaftanstalt Chemnitz, mit Blick auf die grünen Hügel rund um die Stadt. Und wenn es nach dem Gericht geht, wird sie dort noch sehr lange bleiben. Denn für die Richter ist Zschäpe die gleichberechtigte Mittäterin ihrer Männer, kein armes, verführtes Mädchen, das ihren Freunden Mundlos und Böhnhardt nur aus Liebe in den Untergrund gefolgt ist. So ließ sie sich von ihren späteren Anwälten darstellen, die Vorgänger hatten ihr zum Schweigen geraten.

Für das Gericht hat Zschäpe die rassistische, ausländerfeindliche Grundhaltung ihrer Männer geteilt, sie hat schon in der Kameradschaft Jena an Richtungsdiskussionen teilgenommen und sich für den militanten Weg ausgesprochen sowie dann auch mit Böhnhardt und Mundlos eine ganze Reihe von Aktionen gestartet: Drohbriefe mit Schwarzpulver an Politiker, Bombenattrappen vor dem Theater Jena und an einer Autobahnbrücke.

Für das Gericht ist es folgerichtig, dass die drei auf diesem Weg weitergehen wollten. Schon damals habe Zschäpe ihre Gewaltbereitschaft gezeigt, mit der sie ihre ideologischen Ziele durchsetzen wollte, nämlich eine Staatsform wie die des Nationalsozialismus. Die drei hätten einen "Personenverband" gegründet, aus dem dann der NSU hervorgegangen ist.

Das Gericht schreibt, Zschäpe habe die zehn Morde und die Bombenanschläge sowie die 15 Raubüberfälle gewollt und gemeinsam mit ihren Männern geplant. Sie habe gemeinsam mit ihnen anhand von Ausspähnotizen, die sie im ganzen Land gemacht haben, die Orte ausgewählt, an denen die Morde geschehen sollten, und somit auch die Opfer. Das Gericht schreibt: "Die Angeklagte Zschäpe nahm durch ihren Tatbeitrag Einfluss auf die Tatausführung, also das 'ob', das 'wo', das 'wann' und das 'wie', und hatte daher Tatherrschaft."

Und das Wichtigste: Sie habe den Männern versprochen, sich immer in der Zentrale des NSU, in ihrer Wohnung, aufzuhalten, wenn die Männer auf Fahrt zu den Anschlägen waren. Das sei das "Konzept der Taten" gewesen: die Abwesenheit der Männer verschleiern und dann, falls sie gefasst werden, das Bekennervideo verschicken und damit die einzelnen Morde erst zu dem machen, was sie waren: eine Mordserie, die die Bevölkerung verunsichern und den deutschen Staat als schwach vorführen sollte. "Das Interesse der Angeklagten Zschäpe an der Begehung der jeweiligen Taten folgt aus der von ihr gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt vertretenen ausländerfeindlichen, antisemitischen und staatsfeindlichen Ideologie." Ihr unerwünschte Menschen wie Juden und Ausländer sollten Deutschland verlassen. Das Gericht sieht Zschäpe als zehnfache Mörderin.

Neun Ermittlungsverfahren gegen weitere mutmaßliche Helfer des NSU laufen noch

Ihr Anwalt Wolfgang Stahl zeigt sich erstaunt über die gerade mal 55 Seiten der rein rechtlichen Würdigung in dem 3000-Seiten-Urteil, und von diesen Seiten befassen sich gerade zehn Seiten mit der Mittäterschaft von Zschäpe, dem wichtigsten Rechtsproblem. "Das ist unfassbar dünn und ungeeignet", sagte Stahl der SZ. In der Beweisaufnahme sei nicht festgestellt worden, dass Zschäpe sich immer zu Hause aufgehalten habe, wenn ihre Gefährten unterwegs waren, auch nichts dazu, dass die drei am Tisch saßen und die Tatorte auswählten. "Woher weiß das der Senat?" Stahl nennt es dazu eine "hanebüchene Argumentation", wonach Zschäpe zum Gelingen der Mordtaten beigetragen habe, indem sie dafür sorgte, dass die drei nicht gefasst werden. Das sei in sich nicht schlüssig. "Selbst wenn Zschäpe nicht zu Hause gewesen wäre, hätten die beiden abdrücken können."

Auf Kritik, vor allem bei den Nebenklägern, stößt auch die Urteilsbegründung bei einem anderen Angeklagten, dem Neonazi André E. Er war der engste Vertraute des NSU-Trios. Er hat ihnen unter seinem Namen eine Wohnung angemietet und drei Wohnmobile, mit denen der NSU Straftaten verübte. Er hat Beate Zschäpe bei der Flucht geholfen und sie einmal als seine Frau ausgegeben, als die Polizei ihr nahegekommen war. Doch diesen Mann, der auf seinem Bauch die Worte "Die Jew Die" (Stirb Jude Stirb) tätowiert hat, hat das Gericht weitgehend freigesprochen.

André E. habe keine näheren Einblicke in das Leben der drei gehabt. Deshalb sei der Angeklagte E. "bei lebensnaher Betrachtung" davon ausgegangen, die drei würden "ihren Lebensunterhalt aus grundsätzlich erlaubten und nicht schwerstkriminellen Quellen bestreiten", heißt es im Urteil. Er habe nicht damit rechnen können, dass seine Freunde die von ihm gemieteten Wohnmobile für Straftaten verwenden. Und er habe auch nicht von der verbalen Ausländerfeindlichkeit darauf schließen müssen, dass die drei das in die Tat umsetzen.

Die Bundesanwaltschaft hatte für André E. zwölf Jahre Haft gefordert, das Gericht hatte zweieinhalb Jahre verkündet und ihn sofort auf freien Fuß gesetzt. Seine Kameraden auf der Zuschauertribüne johlten. Die Bundesanwaltschaft hatte nur gegen diesen Schuldspruch Revision angekündigt. Sie hielt es am Ende des Prozesses sogar für möglich, dass André E. der vierte Mann des NSU war.

Vertreter der Nebenklage wie der Kieler Anwalt Alexander Hoffmann haben die Bundesanwaltschaft aufgefordert, die Revision ernsthaft weiterzubetreiben. Denn bleibt das Urteil bestehen, werden auch die noch anliegenden neun Ermittlungsverfahren gegen andere Helfer des NSU obsolet. Denn wenn der engste Vertraute des NSU nichts von den Morden gewusst hat, dann die anderen erst recht nicht.

© SZ vom 30.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Schriftliches Urteil im NSU-Prozess
:Gigantisch und historisch

93 Wochen nach dem Urteil im NSU-Prozess hat das Münchner Oberlandesgericht die schriftliche Begründung vorgelegt - 3025 Seiten. Erst jetzt kann die Revision des historischen Verfahrens anlaufen.

Von Annette Ramelsberger

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: