NSA-Affäre:Sondergutachter kupferte aus BND-Papieren ab

Bundesverwaltungsgericht pr¸ft Auskunftsrecht der Presse

Wie unabhängig ist er als Sondergutachter in der NSA-Affäre? Kurt Graulich, hier 2013 in richterlicher Robe.

(Foto: picture alliance / dpa)
  • Kurt Graulich, Sondergutachter der Bundesregierung für die Selektoren des US-Geheimdienstes NSA, hat offenbar wichtige rechtliche Einschätzungen aus einem BND-Papier abgeschrieben.
  • Graulich hatte als "unabhängige, sachverständige Vertrauensperson" eine Liste mit knapp 40 000 Suchbegriffen des amerikanischen Geheimdienstes NSA ausgewertet.
  • An diesem Donnerstag wird er im NSA-Ausschuss Rede und Antwort stehen - und sich wohl unangenehme Fragen gefallen lassen müssen.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Kurt Graulich hatte nur einen Job: Er sollte als "unabhängige sachverständige Vertrauensperson" die Liste mit knapp 40 000 faulen Suchbegriffen des US-Geheimdienstes NSA untersuchen. Im Auftrag des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags, bezahlt und bestellt von der Bundesregierung. Grüne und Linke haben an dem Konstrukt immer gezweifelt. Sie klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, die Liste mit den NSA-Selektoren selbst einsehen zu dürfen.

Jetzt hat ausgerechnet Graulich die Zweifel noch verstärkt. An diesem Donnerstag wird er im NSA-Ausschuss Rede und Antwort stehen. Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht wird sich wohl einige unangenehme Fragen gefallen lassen müssen.

Geheime Dokumente, die der SZ vorliegen, legen nahe: Graulich hat wichtige rechtliche Einschätzungen in seinem vergangene Woche veröffentlichten 262-Seiten-Abschlussbericht einfach abgeschrieben - ohne Quellenangabe, aus einem vertraulichen, vierseitigen Kurzgutachten des Bundesnachrichtendienstes (BND).

Gegenstand des Gutachtens sind für den BND elementare Rechtsfragen

Das Gutachten behandelt zwei für den BND elementare Rechtsfragen. Da ist zum einen die sogenannte Weltraumtheorie, die sich der BND zurechtgelegt hat. Danach soll es zulässig sein, dass der BND Datenströme, die er über seine Satellitenabhörstation in Bad Aibling aus dem Weltraum gefischt hat, ohne jede rechtliche Einschränkung an die Spionage-Partner von der NSA weiterleitet. Für den BND stehen im Weltraum erhobene Daten nämlich nicht unter dem Schutz des Grundgesetztes. Zudem geht es um den Umgang mit Metadaten, die der BND grundsätzlich für nicht personenbezogen hält. Und damit rechtlich für vogelfrei.

Graulich erklärt zwar im Bericht, er beschreibe die Weltraumtheorie nachfolgend aus Sicht des BND. Eigene Worte aber findet er dafür kaum. Stattdessen bedient er sich für den Abschnitt "aa) Weltraumtheorie" auf den Seiten 62 bis 64 in weiten Teilen wortgleich aus dem Kurzgutachten des Bundesnachrichtendienstes vom August 2013. In dem als "VS-nur für den Dienstgebrauch" eingestuften Papier heißt es etwa: "Da somit vorliegend keine Daten im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 BNDG 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes erhoben' werden, findet in der Konsequenz auch § 9 BNDG keine Anwendung." Mit anderen Worten: Das Grundgesetz gilt nicht im Weltraum. Die Daten dort sind vorgelfrei.

Ohne die Quelle zu nennen oder sie in anderer Form als Zitat auszuweisen, hat Graulich diese und Dutzende andere Aussagen aus dem BND-Papier eins zu eins in seinem Gutachten übernommen. Die Seite 90 aus dem Bericht stammt vollständig aus dem BND-Kurzgutachten. Inklusive der einmalig verwendeten Abkürzung "vergl." für "vergleiche". 51 mal nutzt er die wissenschaftlich übliche Abkürzung "vgl." Gelesen hat er das BND-Gutachten immerhin sehr genau. An manchen Stellen berichtigt er die Urfassung. Aus "verhältnismäßigem Aufwand" macht er den "unverhältnismäßigem Aufwand".

Völlig ohne Hinweis auf die Urheberschaft kommt Graulich aus, wenn er über die zweite, nicht weniger umstrittene Rechtsauffassung des BND referiert, dass nämlich in der Regel Metadaten nicht personenbezogen sind. Metadaten machen digitale Kommunikation erst möglich. In einer E-Mail gehören etwa die Adresse, der Absender, Länge, Datum, Uhrzeit sowie Art und Umfang eventueller Anhänge zu den Metadaten. Metadaten sind auch IMEI-Nummern, mit denen ein Handy identifiziert werden kann. Oder IP-Adressen, mit denen sich der Rechner im Internet ausweist. "Metadaten töten", hat einmal der frühere NSA-Chef Michael Hayden gesagt. Sie werden wirkungsvoll im US-Drohnenkrieg eingesetzt.

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