Das Parlament muss sich einen neuen Namen suchen. Bisher heißt es so, weil es der Ort ist, an dem öffentlich Reden gehalten werden: Parlament kommt von parlare, das heißt reden. In der vergangenen Nacht aber, kurz nach Mitternacht, ist das öffentliche Reden im Bundestag abgeschafft worden, teilweise jedenfalls.
Gähnende Leere im Bundestag: Sehen so öffentliche Debatten aus?
(Foto: Foto: AP)Die Geschäftsordnung, in der bisher steht, dass die "Redner grundsätzlich in freiem Vortrag" sprechen, wurde ausdrücklich geändert. Die "freie Rede" kann jetzt schriftlich abgegeben werden. Immer dann, wenn die Tagesordnung in der Fußnote "Rede zu Protokoll" vermerkt, deponiert der Redner diese im Lauf des Tages auf dem Tisch des Bundestagspräsidiums. Das nennt sich "öffentliche Verhandlung". Darin besteht dann die Verabschiedung eines Gesetzes.
Was lästig ist, wird ans Ende geschoben
In der vergangenen Nacht sind mehr als 40 Tagesordnungspunkte auf diese Weise erledigt worden, darunter eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben. Dergestalt erledigt wurden Gesetze zum Strafverfahren, zum Schutz der Opfer von Zwangsheirat und Stalking, zur Strafbarkeit der Genitalverstümmelung, zum Berufsbildungsgesetz etc. etc.
Zu Protokoll gegeben wurden die Reden zum Strahlenschutz, zur auswärtigen Kulturpolitik, zu Genmais und Regulierung des Strommarkts, zum Klimaschutz, zur Organspende, zur Wahl der Bundesverfassungsrichter, zur Krankenversicherung - bis hin zum Finale, dem Antrag der Grünen, "vorbildlich und importunabhängig Ökostrom und Biogas einzukaufen".
Die Reden zu all den Themen wurden einfach auf dem Tisch deponiert. Die zweite und dritte Lesung von Gesetzen bestand einzig und allein in der Niederlegung von schriftlichen Reden. Das war und ist die parlamentarische Praxis des Artikels 42 Grundgesetz, in dem es heißt: "Der Bundestag verhandelt öffentlich."
"Rede zu Protokoll" heißt dieses merkwürdige Verfahren, das die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen aus Gründen der Effizienz erfunden haben. Vor etwa zehn Jahren wurde es erstmals häufiger praktiziert. Heute bedienen sich die Fraktionsgeschäftsführer der Koalition dieses Verfahrens behende und exzessiv. Sie platzieren ihnen lästige oder zeitraubende Themen ans Ende eines langen Beratungstages - auf dass die Abgeordneten erleichtert sind, wenn sie nicht mehr ausharren müssen und sich also "zu Protokoll" verabschieden können.
Lesen Sie auf Seite 2, warum der Bundespräsident nicht beratene Gesetze auch nicht ausfertigen sollte.