Es gibt kaum etwas Persönlicheres als den eigenen Namen. Doch nur wenige dürfen darüber entscheiden, wie sie heißen. Den oder die Vornamen suchen in der Regel die Eltern aus. Und seinen Nachnamen kann man lediglich in speziellen Fällen und mit strikten Beschränkungen ändern, zum Beispiel bei einer Hochzeit. Das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium sind sich nicht immer einig - beim Namensrecht ziehen sie jetzt aber an einem Strang. In einer gemeinsamen Mitteilung schreiben die beiden Ministerien, die Praxis habe "gezeigt, dass das deutsche Namensrecht zu kompliziert, zu unübersichtlich und in Teilen sogar in sich widersprüchlich ist". Die Bürgerinnen und Bürger würden "sich klare Regeln und einfachere Möglichkeiten zur Namensänderung" wünschen. Dies sei "in vielen anderen europäischen Ländern bereits der Fall".
Am vergangenen Donnerstag haben die beiden Ministerien mitgeteilt, dass sich die von ihnen im Jahr 2018 eingesetzte Expertenkommission zum Namensrecht inzwischen auf Änderungsvorschläge verständigt habe. Wegen der Corona-Krise haben diese Empfehlungen bisher nur wenig Beachtung gefunden, dabei können die Empfehlungen alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Außerdem sind sie sehr weitgehend. Deshalb hier eine Übersicht:
Neuer Name
Der weitgehendste Vorschlag wird erst auf Seite sechs des Eckpunktepapiers präsentiert. Die Experten verlangen dort, dass Bürgerinnen und Bürger ihren Namen nicht nur im Zusammenhang mit Ereignissen wie Hochzeiten ändern dürfen. Unter der Überschrift "Anlasslose Änderung des Familiennamens" heißt es: "Als anerkennenswerter Grund für eine Namensänderung sollte auch allein der Wunsch des Namensträgers angesehen werden." Dabei machen die Experten jedoch drei Einschränkungen.
Zum einen soll eine solche Namensänderung "nur einmal binnen zehn Jahren möglich sein". Außerdem soll sie nur für Personen möglich sein, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zudem dürfe "das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens" nicht höher sein "als das Interesse des Erklärenden an der Änderung des Namens". Konkret heißt das zum Beispiel, dass jemand, der in einem Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, seinen Namen nicht frei ändern darf. Den Experten geht es bei ihrem Vorschlag nicht nur um den Familiennamen. In ihrem Papier heißt es: "Entsprechende Regelungen sollten auch für die Änderung eines Vornamens gelten."
Doppelnamen
Die Expertenkommission ist der Auffassung, dass das geltende Namensrecht "der Vielfalt individueller Lebensläufe von Familien nicht ausreichend Rechnung" trage. Wenn Frau Müller und Herr Schmidt heiraten, kann derzeit nur einer von beiden einen Doppelnamen aus beiden Namen annehmen. Und gemeinsame Kinder können nur den Familiennamen eines Elternteils bekommen. Das will die Expertenkommission ändern.
Sie schlägt vor, dass sich künftig beide Partner Müller-Schmidt oder Schmidt-Müller nennen dürfen. Außerdem soll dieser Doppelname dann auch an die Kinder weitergegeben werden können. Und "Eltern ohne gemeinsamen Familiennamen sollen ihrem Kind einen aus ihren Namen zusammengefügten Doppelnamen erteilen" können. Namensketten von mehr als zwei Namen sollen aber "aus Gründen der Praktikabilität" weiterhin vermieden werden.
Weibliche Namensendungen
Weibliche Angehörige nationaler Minderheiten haben derzeit keine Möglichkeit, die in slawischen Sprachen übliche weibliche Abwandlung ihres Namens auch nach deutschem Recht zu führen. Ein Ehepaar kann also nicht problemlos Herr Sacharow und Frau Sacharowa heißen. Die Experten wollen das ändern. In ihrem Papier heißt es: "Die Regelungen zur Namenswahl sollten keine Vorgaben hinsichtlich einer - insbesondere bei Namen sorbischen oder slawischen Ursprungs üblichen - geschlechtsbezogenen Form des Familiennamens enthalten. Damit wäre künftig die Wahl einer geschlechtsangepassten Form des Nachnamens möglich."
Wie geht es jetzt weiter?
Innen- und Justizministerium sagen: "Die Vorschläge sollen nun der Öffentlichkeit präsentiert und zur fachlichen Diskussion gestellt werden." Die Regierung werde dann in der nächsten Legislaturperiode über einen Reformvorschlag entscheiden.
Was sagt die Koalition?
Die jetzt vorgestellten Eckpunkte seien "sehr zu begrüßen", sagt Eva Högl, für die Rechtspolitik zuständige stellvertretende SPD-Fraktionschefin, der Süddeutschen Zeitung. "Klare und verständliche Regeln der Namensgebung, mehr Flexibilität bei der Namensänderung, Berücksichtigung vielfältiger Familienstrukturen und Formen des Zusammenlebens", das seien "sehr gute Vorschläge der Arbeitsgruppe". Besonders hervorzuheben sei "der Vorschlag, einen echten Doppelnamen als Familiennamen zu ermöglichen". Dass dies nicht bereits bei der großen Namensrechtsreform 1994 ermöglicht wurde, sei "ein Geburtsfehler der damaligen Reform" gewesen. Außerdem wäre es sehr gut, wenn bei der jetzt anstehenden Reform die persönliche Autonomie tatsächlich stärker berücksichtigt werden würde "als traditionelle Namenskontinuität".
Die Union reagiert zurückhaltender als die SPD. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, sagte der SZ, das geltende deutsche Namensrecht sei "aus Sicht vieler Betroffener zu komplex und unübersichtlich". Angesichts "neuer Lebenswirklichkeiten mit Regenbogen- oder Patchworkfamilien" seien "die Regelungen teils sogar widersprüchlich und lückenhaft". Die Union unterstütze daher die Liberalisierung des Namensrechts. Dabei müsse man aber auch dessen Ordnungsfunktion im Blick behalten. Für die "Rechtsklarheit und Rechtswahrheit" sei "es wichtig, dass Namen nicht beliebig oft und aus beliebigem Grund gewechselt werden können". Die anerkennenswerten Gründe der Betroffenen und der Grundsatz der Namenskontinuität müssten in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Aus diesem Grund sei die Unionsfraktion "skeptisch, ob der bloße Wunsch des Namensträgers ausreicht, um einmal binnen zehn Jahren seinen Namen ändern zu können".