München:Airbnb muss Gastgeber offenlegen

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Im juristischen Kampf gegen illegale Ferienwohnungen erringt die Stadt einen wichtigen Erfolg gegen das Internet-Portal.

Von Thomas Öchsner, München

Im Rechtsstreit um die Vermietung von Ferienwohnungen an Touristen hat die Vermittlungsplattform Airbnb eine schwere Niederlage erlitten. Das US-Unternehmen darf die Identität vieler Vermieter nicht länger verschweigen und muss deren Namen und Adressen zumindest in München der Stadtverwaltung weitergeben. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Das Urteil dürfte zahlreichen Städten dabei helfen, ihren Kampf gegen die Zweckentfremdung von ohnehin knappem Wohnraum zu verstärken.

Airbnb vermittelt über das Internet private Unterkünfte als Urlaubsdomizile. Vor allem in den Städten, in den die Wohnungsnot groß ist, wird es jedoch nicht gern gesehen, wenn Wohnungen nicht zum dauerhaften Darin-Wohnen genutzt werden. So sieht sich der Online-Vermittler schon länger dem Vorwurf ausgesetzt, Wohnraum zu verknappen und dazu beigetragen zu haben, dass die Mietpreise in den Metropolen immer höher steigen. Oft wissen die betroffenen Städte aber gar nicht, wer wie oft seine private Wohnung an Gäste vermietet.

Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts kann sich dies nun ändern: Die Verwaltung der bayerischen Landeshauptstadt darf nun für den Zeitraum von Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 die Daten aller privaten, von Airbnb in München vermittelten Unterkünfte anfordern, sofern diese länger als acht Wochen als Ferienwohnung angeboten wurden. Deutschlands drittgrößte Stadt verbietet Eigentümern und Mietern, ihre Wohnungen länger als acht Wochen als Feriendomizil zu vermieten. Dies gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße von bis zu 500 000 Euro geahndet. Das europäische Tochterunternehmen von Airbnb hatte sich in dem Prozess vergeblich darauf berufen, dass auf Grund des Sitzes der Europazentrale in Dublin die irischen Behörden zuständig seien. Das Unternehmen will nun das Urteil zunächst prüfen, bevor über eine mögliche Berufung entschieden wird.

Mehrere Großstädte wie Berlin, Köln oder Hamburg gehen inzwischen intensiv gegen die Vermietung nicht genehmigter Ferienwohnungen vor. Ermittler suchen systematisch nach verbotenen Touristen-Unterkünften. Die Summe des eingetriebenen Bußgelds hat sich drastisch erhöht. Auch die Finanzämter sollen sich verstärkt dafür interessieren, ob Vermieter ihre mit Hilfe von Airbnb erzielten Mieterträge in der Steuererklärung angeben.

Airbnb verzeichnet nach eigenen Angaben mittlerweile weltweit 400 Millionen Gäste. Auch Geschäftskunden suchen über das Vermittlungsportal verstärkt eine Unterkunft. Allein in den vergangenen zwölf Monaten bis Ende Juni 2018 nutzten 3,6 Millionen Menschen Airbnb, um nach Deutschland zu reisen. "Umgekehrt sind fast sieben Millionen aus Deutschland heraus über Airbnb in die ganze Welt gereist", sagte Airbnb-Mitgründer Nathan Blecharczyk dem Handelsblatt.

Das Unternehmen wird voraussichtlich 2019 an die Börse gehen. "Wir können eines Tages so groß sein wie Amazon oder Google", sagte er.

© SZ vom 14.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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