Strafjustiz:Die Opfer müssen sich selbst erlösen

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Irmgard Braun-Lübcke, die Witwe des getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, hat den Angeklagten vor Gericht immer wieder beschworen, die Wahrheit zu sagen. (Foto: dpa)

Mordprozesse wie jener im Fall Lübcke zeigen: Angehörige sollten vom Täter nicht die Wahrheit oder Reue erwarten. Damit fügen sie sich nur Schmerz zu. Warum die Konfrontation vor Gericht trotzdem hilft.

Kommentar von Annette Ramelsberger

Manche halten es nicht aus. Sie müssen rausgehen aus dem Gerichtssaal, wenn der mutmaßliche Mörder ihres Kindes, ihres Mannes spricht. Manche schluchzen, manche rufen erregt dazwischen. Der Vater eines Mordopfers im NSU-Prozess hat sich Wasser über den Kopf geschüttet, um seine Gefühle abzukühlen, es half nicht.

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